Servus liebes Forum,
ich jongliere gerade mit einem Fall und freue mich über eure Einschätzungen:
Person A hat ein Objekt gepachtet, 1/2 privat, 1/2 betrieblich. Zum Betriebsbereich gehört ein Büro, das der Verpächter nach 2 Jahren Pachtzeit, renoviert. Während dieser Zeit steht dieses dem Pächter auch nicht zur Verfügung (Totalwegfall). Die ursprünglich veranschlagten 6-8 Wochen sind mittlerweile rum und es sieht nicht danach aus, als ob sich zeitnah etwas daran ändert. Nun schaut der Pächter im Vertrag nach und findet dort eine Klausel bzgl. fristlose Kündigung, die in dem Fall greift, wenn ihm eine Pachtsache entzogen und der Verpächter, innerhalb einer Frist, diese nicht wieder zur Verfügung stellen kann.
Frage 1) da die ursprünglich vernaschlagten 6-8 Wochen ja bereits verstrichen sind, reichen dann z.B. 14 Tage Fristsetzung, um hier das Recht der fristlosen Kündigung verbindlich zu erhalten?
Frage 2) das Unternehmen von Person A ist umfangreich, eine Alternative (Objekt etc.) ist nicht so schnell zu finden. Bleibt das Recht zu einer fristlosen Kündigung erhalten, auch wenn irgendwann das Büro wieder zur Verfügung steht?
Frage 3) gibt es irgendeinen Verweis, ob jemandem ein Kpndigungsrecht zusteht, wenn einen der Verpächter, in der ausgebübten und dafür auch verpachtetetn Tätigkeit, stark einschränkt?
Bin gespannt auf eure Einschätzungen und schon mal herzlichen Dank.