Betriebliche Altersversorgung - noch keine Police erhalten

Hallo,

ich hab mich im vergangenen Jahr für eine betriebliche Alterversorgung entschieden in Form einer Gehaltsumwandlung. Den Antrag hierzu habe ich im Oktober unterschrieben, lief über ein Makler, der von meinem Arbeitgeber beauftragt wurde. Seither laufen auch die Einzahlungen.
Obwohl ich beim Makler bereits mehrfach nach der Police angefragt habe, wurde diese noch nicht an mich ausgehändigt.
Bevor ich diesbezüglich den Makler erneut kontaktiere, möchte ich mein Wissen erweiteren, vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen :

Lässt sich mein Antrag widerrufen, so lange ich von der Versicherung keine Police erhalten habe ? Da die Einzahlungen bereits laufen, interessiert mich natürlich brennend, ob mein unterschriebener Antrag ( ohne erhaltene Police ) bereits als rechtskräftiger Vertrag zählt ?

Ich kenne zwar euer Rechtssystem nicht, da du nicht schreibst wo du wohnst.
Allgemein ist es bei uns in Österreich so, dass man in solch einem Fall einen Rechtsanwalt kontaktiert, denn die Erstauskunft ist in den meisten Fällen GRATIS. Also frag mal bei einem Anwalt nach, so bist du auf der sicheren Seite.
Gruß Peter aus Wien

Hallo,

dazu muss man mehr über die genaue Konstruktion wissen. Normalerweise ist der Vertrag erst geschlossen, wenn eine Police mit Bedingungen und Widerrufsbelehrung beim Kunden ist.

Wer ist hier Versicherungsnehmer, AG oder AN ? War es ein Antrag oder vielleicht eine Anmeldung zum Gruppenvertrag ?

Es gibt doch sicherlich eine Kopie des unterschriebenen Papiers. Was steht dort über Widerrufsmöglichkeiten ?

Ich würde den Ansprechpartner beim Arbeitgeber ansprechen, damit er dem Makler Beine macht. Hat vielleicht der Arbeitgeber die Policen und die SB ist im Mutterschutz ? (Kein Scherz, das ist Praxis.)

Viel Glück

Barmer

Für Deutschland gilt:
Der Arbeitgeber ist der Entscheider und Zusagende dieses Weges der betrieblichen Altersversorgung (hier: Entgeltumwandlung). Der Arbeitnehmer ist der Verlangende bzw. der Anspruchsteller. Im Allgemeinen wird dann zwischen AG und AN eine Vereinbarung (einzelvertraglich, betrieblich oder tariflich) getroffen. Der nächste Schritt, den ich somit empfehle, ist, den Arbeitgeber anzusprechen, weil es um ausstehende Dokumente geht. Diese sind bereits aus steuerlichen Gründen erforderlich. Was sagt der Arbeitsvertrag (Tarifvertrag)?

Servus,
Sie haben ja die richtige Antwort von sternensilber erhalten.
Meistens wird som eine Versicherung auch vom Betriebsrat bearbeitet.

mfg falko

Hallo bardu,

Lässt sich mein Antrag widerrufen, so lange ich von der
Versicherung keine Police erhalten habe ?

bedenke, bei bAV (betriebliche Altersvorsorge) ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer (deshalb hat der Arbeitgeber längstens bereits die Police erhalten) und der Arbeitnehmer ist versicherte Person!

Wie ist der Durchführungsweg, weis du das?

Oder einfacher, zahlt der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer Beiträge? oder nur der Arbeitgeber oder nur der Arbeitnehmer?

Eigentlich sollte der AG dir bereits eine Policenkopie überreicht haben es sein denn, der AG zahlt allein die Beiträge, dann gibts auch keine Police, vorerst.

Frage doch einfach mal im Personalbüro nach, glaube das wird sich alles auflösen lassen, ok.

Gruß

BHShuber

Hallo

Eigentlich sollte der AG dir bereits eine Policenkopie
überreicht haben es sein denn, der AG zahlt allein die
Beiträge, dann gibts auch keine Police, vorerst.

ist zwar möglich, aber nicht üblich.
Im Normalfall erhält der AN immer eine Abschrift der Police,
egal ob Arbeitnehmerfinanziert oder Arbeitgeberfinanziert.

Gruß Merger

Danke für Euere schnellen Antworten.
Die Beiträge werden von mir bezahlt, beinhaltet einen geringen Zuschuss vom AG.
Bei meinem AG hab ich auch schon zweimal angefragt (zuletzt gestern), ob die Police dort eingegangen ist, leider negativ.
Dann werd ich am Montag meinen Chef darum bitten, den Makler an die Spielregeln 
zu erinnern. 
Ursprünglich wollt ich das selbst erledigen, kenne mich jedoch zu wenig aus.

 

Einfacher und zielführender wäre es wohl,den Versicherer zu kontaktieren.Der ist im Gegensatz zum Vermittler für das Erstellen und Versenden der Police zuständig.Wenn man es unnötig umständlich machen möchte,kann man natürlich auch den Vermittler mit ins Boot holen.

Grüße,sapine

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Völlig korrekt, das wäre der unkomplizierteste Weg.

Hallo Merger,

stimmt, hast du Recht, allerdings wurde die bAV über einen Versicherungsmakler gemacht und der hat sicherlich nur einen Versicherungmaklervertrag mit dem Arbeitgeber, kann also durchaus sein, dass der Vers. Makler nur an den AG gesendet hat.

Wäre jetzt mal meine Vermutung.

Gruß

BHShuber

Normalerweise gilt :Innerhalb 4 Wochen nach ZUGANG der Police besteht Kündigungsrecht.
Stellt sich die Frage, ob der Makler diese schon länger bei sich liegen hat. Normalerweise werden die Policen dem Arbeitgeber in doppelter Form zugesandt und eine dem Arbeitnehmer ausgehändigt.
Ich hoffe ich konnte helfen.

Normalerweise gilt :Innerhalb 4 Wochen nach ZUGANG der Police
besteht Kündigungsrecht.

Es besteht ein WIDERRUFSrecht.Das ist eine etwas andere Nummer.

Grüße,sapine

Hallo,

von Sternensilber gab es die Richtig Antwort.

Bei der Betrieblichen Altersvorsorge ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und somit die Hautperson.

Ich denke bei Unterschrift wurde zumindest die unterschriebene „Entgeltumwandlung“ Dir/Ihnen ausgehändigt, denn das ist eigenltich bei Abschluss normal. Mit der Einverstädniserklärung - sprich Unterschrift durch AN bei der Entgeltumwandlung darf
der Arbeitgeber bei der nächsten Gehaltsabrechnung aktiv werden und den Betrag in "Abzug bringen - und dann an den Versicherer weiterleiten…

Die „Kopie“ der Versicherungspolice gibt es vom Arbeitgeber über das Personlabüro. Das Original der Versicherungspolice sowie das Original der unterschriebenen Entgeltumwandlung muss in der Personlakte abgelegt werden!

Läuft alles korrekt - vor allem hast Du/Sie sich RICHTIG entschieden für Brutto anstatt Netto sparen…

Grüße
B.G.,-p. Team

_Sie haben an diesem Vertrag kaum ein Widerspruchsrecht.  Das hat der Versicherungsnehmer… und das ist nunmal Ihr Arbeitgeber.  Der hat auf jeden Fall das Original der Police und ist allein dafür verantwortlich, Ihnen Ihre Kopie auszuhändigen. Das der Vers.makler nicht reagiert, nehmen Sie an. Vielleicht hat er auch Ihren „faulen“ AG aufgefordert, dass Schriftstück heraus zu rücken.  Vielleicht reklamieren Sie besser einmal an der richtigen Stelle?  …   Wie wär’s mit der Personalabteilung ??  nurmaso   konstruktive Grüße