Betriebliche Altersversorung

Ein 2009 abgeschlossenenr  Versorgungsvertrag "Betriebliche Altersversorgung " 
Die Beiträge werden in einem Unterstützungskassenvertrag angelegt. 
Jetzt die Frage dazu,  ist es möglich so einen Vertrag kündigen und vorzeitig auszahlen lassen.
Aber das ist laut Versicherungsgesellschaft nicht möglich. Erst wenn  das Rentenalter ,in 3 Jahren,erreicht ist . Man . kann jetzt wohl die Zahlungen ruhen lassen ,monatlich 350 Euro auf Vorsteuer .Wird direkt vom Lohn abgezogen.
Gibt es wirklich keinen Weg für eine vorzeitige Auszahlunng ?

Servus,

nein, es gibt keinen anderen Weg. Die Leistungen aus einer U-Kasse erfolgen nur und ausschließlich im Rahmen der Altersversorgung, es erwachsen während der „Ansparzeit“ keinerlei Ansprüche auf irgendwelche anderen Leistungen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Grußlose Bärbel,

Jetzt die Frage dazu, ist es möglich so einen Vertrag kündigen und vorzeitig auszahlen lassen.
Aber das ist laut Versicherungsgesellschaft nicht möglich.

Du hast doch schon eine Antwort erhalten.Oder meinst Du die Versicherungsgesellschaft hat eigene Gesetze?

Ebenso Grußlos Bollfried

Wenn Du mit der Sitiation nicht einverstanden bist,ein Anwalt deines Vertrauens wird
dir sicherlich helfen.

Ja genau so ist es leider …

aber vielleicht kann sich die Übetschüsse auszahlen lassen… Wenn gewünscht !

Hallo U-Kassen-Sparer,

aus Deinen Fragen und Antworten sehe ich, das Du Dich mit dem Thema beschäftigt hast.

Vor Vollendung des 60Lebensjahr kommst Du an Dein Guthaben nicht ran - Ausnahme: DU bist zum Beispiel von Beruf Pilot - denn Piloten gehen vor dem 60 Lebensjahr offiziell in Rente erhalten somit bereits vor 60 ihre gesetzliche Renten und haben dadurch vorzeitig Anspruch auf die Leistung aus der U-kasse…

OK, wünsche ein schönes Wochenende stell den Vertrag wenn Du es Dir nicht mehr leisten kannst beitragsfrei und warte einfach die Zeit ab.

Grüße und einen schönen 1.Advent

Hallo, guten Abend

Vor Vollendung des 60Lebensjahr kommst Du an Dein Guthaben
nicht ran - **** Ausnahme:
DU bist zum Beispiel von Beruf Pilot -
denn Piloten gehen vor dem 60 Lebensjahr offiziell in Rente
erhalten somit bereits vor 60 ihre gesetzliche Renten und
haben dadurch vorzeitig Anspruch auf die Leistung aus der
U-kasse…

Wo finde ich im Gesetz (SGB VI) eine Regelung das z.B Piloten vor dem 60. Lebensjahr einen Rentenanspruch haben?

Gruß von TrixiMaus

Ja genau so ist es leider …

aber vielleicht kann sich die Übetschüsse auszahlen lassen…
Wenn gewünscht !

Dafür hast Du doch sicherlich eine Rechtsquelle ???

Wo finde ich im Gesetz (SGB VI) eine Regelung das z.B Piloten
vor dem 60. Lebensjahr einen Rentenanspruch haben?

Ich denke er meint die Piloten der Bundeswehr, weil die müssen bzw. mussten mit unter 60 (ich meine es war etwas um die 50) in Pension (heißt das bei der Bundeswehr so?) gehen.

Da die meistens noch Recht agil sind und es sonst langweilig wird, nehmen viele von denen Zweitjobs auf. Und da hüpft einem schon mal die BYGR 3 in der RV über den Weg und man denkt sich erst einmal „Na nu, is aber recht früh“.

Ob es diese Sonderregelung bis dato noch gibt, weiß ich allerdings nicht.

LG
S_E

Wo finde ich im Gesetz (SGB VI) eine Regelung das z.B Piloten
vor dem 60. Lebensjahr einen Rentenanspruch haben?

Ich denke er meint die Piloten der Bundeswehr, weil die müssen
bzw. mussten mit unter 60 (ich meine es war etwas um die 50)
in Pension (heißt das bei der Bundeswehr so?) gehen.

Kann ich mir nicht vorstellen, da es hier um eine betriebliche Altersversorgung geht und diese kann ein Beamter/Berufssoldat nicht abschließen.

Gruß Merger