Betriebliche Altersvorsor kündigen selbstng

Guten Tag,

ich habe seit einigen Jahren eine BAV für mich über meine Firma laufen (Volksbund), im Hintergrund werkelt ein sich mäßig entwickelnder Fonds (Sauron). Damals habe ich einem Vertreter der Telesfinanz vertraut, der aber nach Prüfung durch einen unabhängigen Experten, mich wohl nur suboptimal beraten hat. (zum Beispiel garkeine Rentengarantie Zeit festgehalten, usw.)

Ich wollte nun die jetzige BAV kündigen, da die neue variante selbst bei 0% Zinsentwicklung bei selben Beitragsniveau operativ mehr abwirft.

Nach knapp 6 Jahren sind nun knapp 26.000 Euro in die alte BAV geflossen, ist das Geld nun verloren bei Kündigung? Gibt es eine Quotenregelung (30-60% Auszahlung bei vorzeitiger Kündigung)? Wie wirkt sich der Spaß sollte eine „Teilauszahlung“ möglich sein dann steuerlich aus?

Sollte jemand zufällig eine ähnliche Situation bereits erlebt haben wäre ich um Infos natürlich sehr dankbar.

Vielen Dank

Guten Abend!

Ich arbeite selbst bei einer Versicherung und habe ein großes Problem mit „unabhängigen Experten“, die die eigenen Produkte schlecht machen, weil sie selbst etwas viel besseres zu verkaufen haben.

Die Kündigung einer bAV ist immer schlecht. Nicht nur, weil der Rückkaufswert wahrscheinlich viel kleiner ist als die eingezahlten Beiträge, sondern weil der Rückkaufswert auch noch steuer- und ggf. sozialversicherungspflichtig ist. Anschließend fallen wieder neue Abschlusskosten an - da verdient normalerweise nur der Versicherer.

Geh davon aus, dass vom Rückkaufswert nochmal 35 - 40% abgehen. Und der Rückkaufswert wird je nach Laufzeit zwischen 60 und 80% der Einzahlungen liegen.

Hast du mit dem Volkswohlbund schonmal angerufen und gefragt, ob man den Fonds wechseln kann? Ist der Fonds viel schlechter gelaufen als der Dax? In den letzten 10 Jahren war leider nicht viel Aktienentwicklung.
Hast du beim Volkswohlbund gefragt, ob man die Rentengarantiezeit vielleicht später einschließen kann? Bei meiner Versicherung z. B. muss man die Rentenoptionen erst zum Rentenbeginn wählen.

Ich würde mir das nochmal gut überlegen. Gab es beim Versicherungsbeginn eine Prognoserechnung? Wo steht der Fonds da aktuell? Von einer Kündigung rate ich dringend ab! Sollte sich an dem Fonds wirklich nichts ändern lassen, würde ich ihn maximal beitragsfrei stellen.

Was hat der Vermittler denn für eine Art Produkt empfohlen? Garantie? Was für ein Durchführungsweg?

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Viele Grüße

Marcus

Hallo meaukap,

Nach knapp 6 Jahren sind nun knapp 26.000 Euro in die alte BAV
geflossen, ist das Geld nun verloren bei Kündigung? Gibt es
eine Quotenregelung (30-60% Auszahlung bei vorzeitiger
Kündigung)? Wie wirkt sich der Spaß sollte eine
„Teilauszahlung“ möglich sein dann steuerlich aus?

Für eine detaillierte Antwort reichen leider die Informationen nicht aus.
Ich vermute, dass es sich bei der bAV um Entgeltumwandlung (Zahlung aus deinem Brutto, die Alternative wären Zahlungen vom Arbeitgeber) in einen Pensionsfonds handelt. Du hast jedenfalls Anspruch auf den Teil der bAV, das heißt der versprochene Leistung, der durch die bisherigen Beiträge erdient ist. Eine Kürzung ist nur bei Arbeitgeberzahlungen in wirtschaftlichen Notlagen möglich.
Wie jetzt genau eine „Kündigung“ der bAV sich auswirkt ergibt sich aus der vertraglichen Gestaltung. Üblich ist es, dass künftig keine Beiträge mehr gezahlt werden und dann im Leistungsfall (normalerweise für die Altersrente) die Leistung (also wohl Rente) entsprechend den eingezahlten Beiträgen gezahlt wird. Es ist aber auch möglich, sich die bAV abfinden zu lassen, dazu muss aber der Arbeitgeber zustimmen, verpflichtet zur Abfindung kann er nur im Ausnahmefall (siehe § 3 Abs. 3 BetrAVG). Wie hoch die Abfindung sein wird, ist Verhandlungssache, der Arbeitgeber wird da normalerweise nicht draufzahlen. Beim Pensionsfonds wird das dann wohl der aktuelle Wert des Fonds sein, abzüglich Stornokosten oder ähnliches, vorzeitige Zahlungen sond normalerweise recht teuer.
Für genauere Auskunft ist es wichtig zu wissen, ob es sich um eine Arbeitgeberzusage oder um Entgeltumwandlung handelt, welcher Durchführungsweg besteht (Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung) und welche Regelungen in der Zusage bestehen. Prinzipiell ist es so, dass bei der bAV der erdiente Teil, insbesondere bei Entgeltumwandlung der aus den bereits gezahlten Beiträgen resultierende, sehr gut gesetzlich geschützt ist. Aber es ist die Leistung geschützt, also die Rentenzahlung, nicht das Kapital selber.

Ich hoffe, dass ich Dir weiterhelfen konnte.

Viele Grüße
Diether

Vorweg: was heißt „meine Firma“? Ist das ein fremder Arbeitgeber? Warum hat der beim Abschluß der heute ungeliebten Sache mitgespielt? Würde er jetzt bei einer wie auch immer gearteten Änderung mitspielen? Oder sind Sie Gesellschafter-Geschäftsführer?

Kündigung ist extrem kompliziert, weil die ganzen bisherigen Vorgänge eigentlich rückabgewickelt werden müssten. Auch für den Arbeitgeber macht das überhaupt keinen Spaß, sondern viel Arbeit. Ich empfehle daher grundsätzlich Beitragsfreistellung, wenn die bAV nicht weiter bedient werden soll. Und was soll neu abgeschlossen werden? Ich habe es der bisherigen Darstellung nicht konkret entnehmen können.

Viele Grüße
Heinrich Grün

Hallo,

da haben sie pech mit dem vermittler gehabt. rentengarantiezeit sollte wenigstens 20 jahre betragen, statt riskante fonds besser in eine langweilige rentenversicherung gegangen (geringe aber sichere rendite). auszahlung ist unfug, stattdessen muss vermittler sie unterstützen (gesetzl. betreuungspflicht). mit ihm schriftlich ein schreiben an versicherer formulieren mit vorschlägen für fonds- oder tarifwechsel, auskunft muss schriftlich vorliegen. kündigung möglichst nicht, nur, falls kein sinnvoller vorschlag zustande kommt, dann realisieren sie verluste. besser beitragsfrei stellen und neuen vermittler bzw. versicherer suchen. denn die bav ist für sie schon das beste - auf gar keinen fall private verträge ansparen!!!

mfg ignaz

Hallo,
eine betriebliche Altersversorgung im Rahmen einer Entgeltumwandlung ist nicht kündbar, sofern das 60. Lebensjahr nicht erreicht wurde (ggf. auch später!). Die gesetzl. Unverfallbarkeit wurde erreicht. Es kann nur die Beitragszahlung eingestellt werden. Das eingezahlte Kapital oder das was noch vorhanden ist, verbleibt im Vermögen der Gesellschaft bis zur ersten möglichen Fälligkeit und entwickelt sich dort weiter. Ob eine Fondslösung eine gute Wahl ist oder war, wird sich erst zum Schluss zeigen. Ich lege Wert auf Garantien. Ein Fondswechsel wird auch keine Lösung sein, da das Anlagesystem Fonds das Problem ist.
Der Jahresbeitrag erscheint mir recht hoch und ist erher unüblich!
Mit der wohl Volkswohlbund Lebensversicherung wurde eine der sehr guten Gesellschaften gewählt.
Eine fehlende Rentengarantiezeit macht nur dann Sinn, wenn keine Hinterbliebenen da sind, die Versorgungsbedarf haben. Es kann allerdings auch eine andere Form der Todesfalleistung vereinbart sein. Bitte mal nachsehen.
Telesfinanz ist ein Strukturvertrieb mit einer guten Idee, ob da aber ausreichend Kompetenz für eine umfassende bAV-Beratung vorhanden ist, möchte ich bezweifeln.
Sollten Sie tatsächlich Beiträge in dieser Höhe leisten, wäre es für Sie nicht uninteressant, wenn Sie sich mit einer atypischen Pensionszusage beschäftigen und die Rückdeckung mit Photovoltaik bewerkstelligen. Damit erreichen Sie hohe Garantieleistungen (3-4%) und eine sichere Rendite von 5-6%. Der Arbeitgeber muss allerdings mitspielen.

Hallo meaukap,

handelt es sich bei dem Vertrag um eine Gehaltsumwandlung ohne Arbeitgeberanteile oder eine mit Arbeitgeberanteilen. Ggf. ist es aber auch eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds oder gar eine U-Kasse?

Am Besten rufen Sie direkt den Volkswohl Bund an, dort bekommen Sie als versicherte Person auch Auskünfte über den Vertrag und Sie bekommen dort auch gleich Ihre Antworten. Schreiben Sie Ihre Fragen vorher einfach auf, damit Sie an alles denken.

Ich hoffe Sie meinten mit Volksbund, den Volkswohl Bund - der Versicherer ist ansich sehr gut, allerdings bei einem fondsgebunden Vertrag ist dieser nur so gut wie der Fonds - Volkswohl Bund Abteilung LV: Tel. 0231/5433-120

Beste Grüße
tripleZ

Guten Tag lieber Fragender,

leider sind hier viel zu wenig Infos vorhanden, um einen vernünftigen Ratschlag abgeben zu können.

Ich kann gerne meinen Senf dazu geben, wenn ich alle relevanten Daten dazu bekomme und garantiere eine brauchbare Antwort abzugeben, die dann sicherlich weiter hilft.

Gerne stehe ich diese Woche noch telefonisch zur Verfügung, weil ich ohnehin krankheitsbedingt zu Hause flach liege. Tel. 02266 / 470858

Hier vorab ein paar Anmerkungen:

  1. Telis Finanz AG nehme ich an war die vermittelnde Firma. Schonmal die falsche Wahl, weil diese Firma rechtlich gesehen auf Seiten der Versicherer steht und nicht, wie Versicherungsmakler, die Interessen des Kunden zu vertreten hat.

  2. Ich verstehe nicht, dass ein unabhängiger „Experte“ den Vertrag prüfen konnte aber die offenen Fragen nicht benatworten kann. Was für ein Experte ist das?

  3. Viele offene Fragen zum bestehenden Vertrag wie: Art der BAV(ich nehme an Direktversicherung), arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanziert, Alter der versicherten Person usw.

  4. Was für eine neue Variante soll es denn sein,die soviel besser ist?

  5. Ein neuer BAV-Vertrag läuft seit 2012 mindestens bis Endalter 62.

Eine genaue Beurteilung kann ich nur abgeben, wenn mir wirklich alle Infos vorliegen.

Ein Anruf bei mir genügt und wir können die weitere Vorgehensweise besprechen.

Hier noch weitere Kontaktmöglichkeiten:
[email protected]
[email protected]
Fax: 02266 / 470790

Die Firma, für die ich als Coach und Maklerbetreuer tätig bin: www.capitalbund.de

Herzliche Grüße

Ralf Neumann