Herr A. ist seit dem Jahr 2002 bei einer Firma beschäftigt, mit der Möglichkeit in eine Firmeneigene Pensionskasse einzuzahlen.
Er zahlt auch brav ein und nutzt diese, nach seinen persönlichen Einkommenssituation, voll aus.
Was wäre denn wenn er im Jahr 2011 zu einer anderen Firma wechselt, die auch über eine eigene Pensionskasse verfügt?
Die Ansprüche werden (soweit ich weiß) in die „neue“ Pensionskasse" übernommen, aber:
Wird das wie ein neuer Vertrag behandelt?
Die Frage stell ich, wegen der Steuerlichen Behandlung der Betrieblichen Rente bei Fälligkeit. (-nach 2003 ja voll zu versteuern).
Herr A. ist seit dem Jahr 2002 bei einer Firma beschäftigt,
mit der Möglichkeit in eine Firmeneigene Pensionskasse
einzuzahlen.
fein!
Er zahlt auch brav ein und nutzt diese, nach seinen
persönlichen Einkommenssituation, voll aus.
noch feiner! )
Was wäre denn wenn er im Jahr 2011 zu einer anderen Firma
wechselt, die auch über eine eigene Pensionskasse verfügt?
Kann er tun! .-)))
Die Ansprüche werden (soweit ich weiß) in die „neue“
Pensionskasse" übernommen, aber:
MMn Nein. Der AN kann seinen „alten Vertrag“ fortführen!
Allerding muß dazu der neue AG bereit sein.
Er kann auch einen anderen Durchführungsweg wählen und vorgeben.
Des Weitere muß eine Unverfallbarkeit des alten Vertragen bestehen bzw. (is jetzt vieleicht nicht 100% korrekt) muß, falls der alte AG auch was mit in den Topf tat, er es mitgeben wollen!
Wird das wie ein neuer Vertrag behandelt?
Die Frage stell ich, wegen der Steuerlichen Behandlung der
Betrieblichen Rente bei Fälligkeit. (-nach 2003 ja voll zu
versteuern).
Wenn der AN den Vertrag weiter besparen darf, dann ist es ein weiterhin „pauschalversteuerter Vertrag“!
Ob meine Aussage 100% richtig ist, ist fraglich, aber die Richtung stimmt!
Herr A. ist seit dem Jahr 2002 bei einer Firma beschäftigt,
mit der Möglichkeit in eine Firmeneigene Pensionskasse
einzuzahlen.
Er zahlt auch brav ein und nutzt diese, nach seinen
persönlichen Einkommenssituation, voll aus.
Was wäre denn wenn er im Jahr 2011 zu einer anderen Firma
wechselt, die auch über eine eigene Pensionskasse verfügt?
Die Ansprüche werden (soweit ich weiß) in die „neue“
Pensionskasse" übernommen,
Nein! Erst ab 2005 besteht das Recht auf Portabilität!
Aber, wie schon silex schrieb, er kann locker und lässig deinen Vertrag weiter führen (anstatt deine früheren Firma ist dann der neue AG der Versicherungsnehmer). Das ist für dich die mit Abstand beste Lösung, und wenn ihm was an dir gelegen ist, macht dein neuer AG das auch (musst das halt im Vorfeld besprechen und klären)
:Wird das wie ein neuer Vertrag behandelt?
Die Frage stell ich, wegen der Steuerlichen Behandlung der
Betrieblichen Rente bei Fälligkeit. (-nach 2003 ja voll zu
versteuern).
Es ist eine Altzusage nach § 40b EStG (mit einer Pauschalversteuerung von 20%). Als Rentner zahlst du in diesem Fall nur Steuern auf den Ertragsanteil (mit 65J. z.B. 18% und daraus den Steuersatz) - eine Einmalauszahlung ist sogar steuerfrei!
Übrigens: §3/63 EStG kannst du auch noch machen (vorausgesetzt dein AG macht mit). 220 EUR werden umgewandelt und du hast i.d,R weder Steuern noch soz.Vers.beiträge zu zahlen…später leistest du aber eine volle, indiv. Versteuerung!