Betriebliche Altersvorsorge

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe seit kurzem einen Vertrag bei der MLP abgeschlossen. Meine Altersvorsorge besteht zur Zeit aus 3 Säulen: Riesterrente, Basisrente(HDI) mit BU und eine bAV.
Jetzt habe ich den Rat erhalten die BU in die bAV einfließen zulassen, weil die Basisrente eine schlechte Anlageform darstellt.
Der große Nachteil einer BU in einer bAV ist aber das Risiko des Versicherungsverlust bei einem AG-Wechsel.

Bin momentan etwas ratlos, welche Entscheidung ich treffen soll?

Bietet eine BU im Rahmen einer bAV mehr Nachteile als Vorteile?

Hallo Robin,

in der bAV kommt es immer auf den Durchführungsweg an und ob die Versicherung AG- oder AN-finanziert ist.

Wenn dein (großer) Arbeitgeber dir eine arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage mit BU abgibt, dann kann es sein, dass wenn du vor Ablauf von 5 Jahren aus dem Unternehmen ausscheidest, dir dein BU-Schutz verloren geht.

Wenn die BU aber z. B. über eine Direktversicherung abgegeben wird und du selbst dafür zahlst (Entgeltumwandlung), dann geht dir dein Anspruch - auch beim Arbeitgeberwechsel - nicht verloren.

Ich selbst bin kein Verkäufer und habe daher keinen Marktüberblick, allerdings habe ich schon mehrfach gelesen, dass es prinzipiell am günstigsten ist, wenn eine BU privat abgeschlossen wird, da die spätere Auszahlung im Fall einer BU steuerfrei ist, während bei der bAV die BU-Rente voll versteuert werden muss. Wie es bei der Basisrente genau ist mit der Versteuerung weiß ich leider nicht.

Prinzipiell bin ich aber immer gegen den Wechsel von Versicherungen, da am Ende nur die Versicherung daran verdient. Sprich am Besten noch einmal mit deinem Berater. Wenn du die BU von der Basisrente trennen möchtest, frag deinen Berater, ob der BU-Schutz ausgeschlossen werden kann und was eine BU-Rente als alleiniger Risikoschutz kosten würde und schließe es dann als private Risikoversicherung ab.

Wenn du noch Fragen hast, antworte bitte.

Viele Grüße

Marcus

Hallo,

gerne gebe ich Ihnen weitere Hinweise damit Sie eine Entscheidung für sich finden können.

Der Grundgedanke die BU in die bAV einzubinden ist grundsätzlich gut, da durch die Brutto/Netto-Besparung man sich einen sehr günstigen, ggf höheren BU-Schutz einkaufen kann. Dies ist aber auch der einzige Vorteil und empfiehlt sich für diejenigen die einen hohen BU-Schutz benötigen, aber ggf. nicht die finanziellen Möglichkeiten bietet. Es sprechen aber zwei gravierende Nachteile dagegen …

  1. die von Ihnen angesprochenen Problem beim AG-Wechsel (sogenannte Portabilität). Der neue Arbeitgeber muss nicht Ihren beim „alten“ Vertrag eins zu eins übernehmen, d.h. als Versicheurngsnehmer. Wenn er es machen würde, dann kein Problem die BU in die bAV zu integrieren. Aber die wenigsten werden dies tun. Dann bleibt nur die Übertragung in einen neuen Vertrag bei Arbeitgeber… da die BU aber ein reiner Risikischutz ist, kann man nichts übertagen. Dies bedeutet sie müssten „neu“ anfangen. Den „alten“ Vertrag könnten Sie ggf. privat weiter besparen, abhängig vom Durchführungsweg.

  2. Den steuerlichen Vorteil in der Besparung, bedingt einen Nachteil wenn die BU eintritt. Die Leistungen der BU mussten entsprechend dem Durchführungsweg vollständig besteuert werden. Eine BU aus der dritten Schicht nur mit dem entsprechenden Anteil zu besteuern (Zeitrente).

Meine persönliche Meinung… eine BU ist nur empfehlenswert aus der dritten Schicht (reine private Lösung), unabhangig von allen anderen konstellationen.

Ich hoffe ein wenig bei der Entscheidungsfindung weitergeholfen zu haben. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Einen schönen Sonntag und viele Grüße

Lieber Herr Friend,

so einfach ist das nicht zu beantworten. Am einfachsten wäre wohl, wenn Sie mir Kopien der verschiedenen Versicherungsscheine mailen würden, damit ich einen Überblick bekomme. Zudem:

  1. Sind Sie gesetzlich renten- und krankenversichert?
  2. Wer hat den Rat erteilt, die BU in die bAV einfließen zu lassen?
  3. Wurde empfohlen, die komplette Basisrente in die bAV einzubringen?
  4. Mein Urteil wir u.a. davon abhängen, wie hoch Ihr Bruttoeinkommen (im Jahr) ist.

Vielleicht wird es sinnvoll sein, über das Thema einmal zu telefonieren.

Viele Grüße
Heinrich Grün
heinrich.gruen(at)t-online.de

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe seit kurzem einen Vertrag bei der MLP abgeschlossen.
Meine Altersvorsorge besteht zur Zeit aus 3 Säulen:
Riesterrente, Basisrente(HDI) mit BU und eine bAV.
Jetzt habe ich den Rat erhalten die BU in die bAV einfließen zulassen,

AW:Eine BU ist sinnvoll, doch ich würde es immer aus der bAV lassen.

weil die Basisrente eine schlechte Anlageform
darstellt.

AW: Meist ist es immer so wenn Dir jemand was neues Verkaufen will - dann macht er andere Dinge schlecht.
Nimm ein wenig Geld in die Hand und lass Dich von einem unabhängigen Makler betreuen

Der große Nachteil einer BU in einer bAV ist aber das Risiko
des Versicherungsverlust bei einem AG-Wechsel.

AW: Der AG entscheidend und damit weis man nie ob die bestehende Police mitgenommen werden kann - das kann ein Problem darstellen - muss es aber nicht.

Bin momentan etwas ratlos, welche Entscheidung ich treffen
soll?

Bietet eine BU im Rahmen einer bAV mehr Nachteile als
Vorteile?

AW: lass Dir 2 bis 4 Angebote erstellen, vergleiche die Leistungen ob es für Dich passend ist, lass Dir die Vor und Nachteile raus arbeiten und dann entscheide mit Deinem unabhängigen Berater bzw. Makler

Hallo Robin,

dass die Basisrente eine schlechte Anlageform sei, ist eine sehr pauschale
Behauptung, die von mir in dieser Form auf keinen Fall bestätigt werden kann.
Doch selbst wenn man nicht den idealen Vertrag in der Tasche hat, ist eine
Beendigung einer BU-Versicherung eine sehr heikle Angelegenheit:

  • wie Du selbst gesagt hast, verliert man ggf. bei Jobverlust die Versicherung
    (auch wenn die Übertragbarkeit besser ist als noch vor ein paar Jahren, das Risiko
    existiert).
  • bei einem Neuabschluss wird Dein aktuelles Alter zugrunde gelegt. Je älter man
    bei Abschluss ist, desto höher ist das Risiko im Verhältnis zur Laufzeit, desto
    teurer also ist ein Abschluss. Abgesehen davon wird von der neuen Gesellschaft
    eine neue Risikoprüfung durchgeführt, und bei der BU sind die Unternehmen
    dabei sehr wählerisch.
  • es fallen bei jedem Neuabschluss neue Abschlusskosten an.

Ich kann nicht einschätzen, ob der Berater aus Eigeninteresse zu einer Umstellung
rät, deshalb solltest Du Dir seine Empfehlungen sehr genau erläutern lassen und
gegebenenfalls mit einem neutralen Fachmann (z.B. Verbraucherberatung)
durchsprechen.

Viel Erfolg,

Stephan Schäff

+++ Weitere Informationen zur Altersvorsorge gibt mein im Vahlen Verlag
erschienenes Buch: http://amzn.to/aPPFlb +++

Hallo.
eine erschöpfende Antwort hierzu ist im Rahmen eines Forums nicht möglich, das sollte dich ein Fachmann ansehen. Hier überschneiden sich Versicherungsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht.
Jeder Durchführungsweg und jede Säule hat wie alles im Leben Vor- und Nachteile. Diese jedoch aufzudröseln geht nur in einem persönlichen Gespräch.

Sorry.

LG
H.