Hallo Robin,
in der bAV kommt es immer auf den Durchführungsweg an und ob die Versicherung AG- oder AN-finanziert ist.
Wenn dein (großer) Arbeitgeber dir eine arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage mit BU abgibt, dann kann es sein, dass wenn du vor Ablauf von 5 Jahren aus dem Unternehmen ausscheidest, dir dein BU-Schutz verloren geht.
Wenn die BU aber z. B. über eine Direktversicherung abgegeben wird und du selbst dafür zahlst (Entgeltumwandlung), dann geht dir dein Anspruch - auch beim Arbeitgeberwechsel - nicht verloren.
Ich selbst bin kein Verkäufer und habe daher keinen Marktüberblick, allerdings habe ich schon mehrfach gelesen, dass es prinzipiell am günstigsten ist, wenn eine BU privat abgeschlossen wird, da die spätere Auszahlung im Fall einer BU steuerfrei ist, während bei der bAV die BU-Rente voll versteuert werden muss. Wie es bei der Basisrente genau ist mit der Versteuerung weiß ich leider nicht.
Prinzipiell bin ich aber immer gegen den Wechsel von Versicherungen, da am Ende nur die Versicherung daran verdient. Sprich am Besten noch einmal mit deinem Berater. Wenn du die BU von der Basisrente trennen möchtest, frag deinen Berater, ob der BU-Schutz ausgeschlossen werden kann und was eine BU-Rente als alleiniger Risikoschutz kosten würde und schließe es dann als private Risikoversicherung ab.
Wenn du noch Fragen hast, antworte bitte.
Viele Grüße
Marcus