Betriebliche Altersvorsorge

Hallo,
ich bib 41 Jahre alt und war einige Jahre beim Aldi tätig. Dort habe ich bei der Hamburger Pensionskasse eine betr. Altervorsorge angefangen. Da ich aus gesundheitlichen Gründen aufhören musste, ist schon länger nichts mehr eingezahlt worden.
Es befinden sich ca 1200 Euro in dieser Vorsorge.
Durch Scheidung und Arbeitsplatzwechsel hat sich meine finanzielle Situation leider drastisch verschlechert.
Daher meine Frage:
Ist es möglich irgendwie vorzeitig an diesen Betrag ranzukommen??? Hab mal gehört die Auszahlung wäre nicht möglich, aber vielleicht gibt es ja doch eine Möglichkeit?
Danke für Antworten
Gruß
Checkolino

Also, es ist richtig, dass man bei dem bestehendem Vertrag nicht vorzeitig an das Geld kommt. Frühestens ab dem 60 Lebensjahr. Bei einer Kündigung allerdings wird der Vertrag komplett aufgelöst und man bekommt den Rückkaufswert (sofern vorhanden) ausbezahlt.
Mal bei der Gesellschaft unter Angabe der Vertragsnummer auch ruhig telefonisch erfragen.
Gruß
D.L.

Hallo,

eine Pensionskasse kann abgefunden werden, wenn die Mindestrente (ca. 25 € monatlich) nicht erreicht ist. Das dürfte bei einem Rückkaufswert von ca. 1200 € der Fall sein.

Schreib einfach an die Versicherungsgesellschaft, dass du die Abfindung möchtest und eventuell dass dir bekannt ist, erhaltene steuerliche Vergünstigungen zurückzahlen zu müssen.

Gruß
Colin

Hab grad telefoniert, angeblich komme ich vor dem 60. Lebensjahr nicht ran. Tja, kann man wohl nichts machen. Is eigentlich unlogisch, weil es ja eigentlich mein Geld ist.

Habe dort nachgefragt ob es einen Rückkaufswert gibt. Das wäre nicht der Fall. Soll ich einfach schreiben dass ich den Vertrag auflösen möchte und von der Pensionskasse den Abfindungsbetrag überwiesen haben möchte??
Wo finde ich dass mit der 25-Euro-Mindestrente??
Könnt ich ja mit reinschreiben. Tu mich immer ein bissel schwer mit solchen Briefen.
Gruß Holger

Hallo Checkolino,

erst muß mal geklärt werden wer die Beiträge zur Pensionskasse getragen hat. Wurden die Beiträge vom AG zusätzlich zum Gehalt gezahlt, hat der AG -je nachdem- 5 Jahre Anspruch auf den Vertrag. Des weiteren können bei Verträgen die ab 2005 geschlossen wurden, nur noch die Vertragsguthaben ausgezahlt werden, die durch eigene Beiträge -die NICHT über eine Entgeltumwandlung gezahlt wurden- entstanden sind.

viele Grüße
H.v.Kleist

Hallo,

bei der betrieblichen Altersversorgung sparen sowohl Sie als Arbeitnehmer aber auch der Arbeitgeber Lohnnebenkosten.

Das Gesetz sieht vor, dass die Leistungen erst mit Beginn der Rente verfügt werden können. Eine vorzeitige Kündigung würde m.E. zu einer sofortigen Erstattungspflicht der gesparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf die gezahlten Beiträge führen.

Das führt in Ihrem Fall dazu, dass selbst, wenn es möglich wäre, sie nicht über den Betrag verfügen könnten. Und selbst dann funktioniert das ganze allenfalls dann, wenn auch der Arbeitgeber zustimmt. Da auch dieser dann Sozialversicherungsbeiträge rückerstatten müsste, denke ich abschliessend, dass Sie keine Aussicht auf Erfolg haben dürften, vorzeitig
über das Geld zu verfügen.

VG
Klaus Decker

Hallo Checkolino,

zu allererst solltest du wissen, dass selbst wenn die Zusage abgefunden werden kann, du mindestens den Ertragsanteil, wenn nicht den gesamten Anteil versteuern, und Sozialversicherungsbeiträge darauf wirst zahlen müssen.

Ob der Ertragsanteil oder eine Gesamtbesteuerung anfällt, hängt davon ab, ob die Pensionskasse vor oder nach dem 01.01.2002 begonnen hat.

Eine Pensionskasse hat üblicherweise eine Satzung, außerdem müsste es für deinen Vertrag Versicherungsbedingungen geben. Darin kannst du nachlesen, ob eine Abfindung grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Nimm deinen letzten Nachtrag zum Versicherungsschein. Wie hoch ist die garantierte Rente zum Rentenbeginn? Unter 26€?

Wenn ja, prüfe, ob du irgendetwas von der Abfindung Kleinstanwartschaften nach §3 Abs. 2 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) findest.

Entweder ist jetzt lt. Versicherungsbedingungen die Pensionskasse berechtigt, Kleinstanwartschaften abzufinden oder dein ehemaliger Arbeitgeber (bei dem die Versicherung zuletzt geführt wurde) stimmt dem zu, dann könnte die Versicherung ausbezahlt werden.

Für die Versteuerung und die SV-Beiträge wärst du dann zuständig. Geh aber nicht davon aus, dass dir viel mehr als die Hälfte bleibt.

Bei weiteren Fragen helfe ich gerne weiter.

Viele Grüße

Marcus

Hallo, erstmal vielen Dank für die Mühe.
Die Rente ist sogar unter 10 Euro, und wird sich ja auch nicht mehr erhöhen.
Aber das ist schon wieder alles total kompliziert. Gibt es nicht irgendwo einen Musterbrief?? Hab noch nichts wegen dem §3 gefunden.
Is eben alles ärgerlich,da ich im Moment selbst nur die Hälfte der Summe super gebrauchen könnte. Aber wenn das so ein Aufriss ist. Na mal sehen.
Gruß Holger

Ruf bei der PenKa an, sag deine Vertragsnummer und frage, ob eine Abfindung der Rente als Kleinstanwartschaft möglich ist.

Wenn ja sollen sie dir sagen, was zu tun ist. Wenn nein, weißt du abschließend Bescheid.

Ich möchte allerdings dazu sagen, dass ich grundsätzlich gegen die Abfindung von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersvorsorge bin.

Viele Grüße

Marcus
bAV-Spezialist (DVA)

Hallo,

würde zum einen nach den Werten bei der Hamburger Pensionskasse nachfragen. Könntest auch Deinen neuen AG ansprechen bezüglich des Vertrages. Vielleicht übernimmt er ja den Vertrag. Möglichkeit der Auszahlung besteht bei Kleinstrenten - das aber mit der Pensionskasse durchsprechen.

Freundliche Grüße
Server ging vorher nicht

Hallo Checkolino,

ich bib 41 Jahre alt und war einige Jahre beim Aldi tätig.
Dort habe ich bei der Hamburger Pensionskasse eine betr.
Altervorsorge angefangen. Da ich aus gesundheitlichen Gründen
aufhören musste, ist schon länger nichts mehr eingezahlt
worden.
Es befinden sich ca 1200 Euro in dieser Vorsorge.
Durch Scheidung und Arbeitsplatzwechsel hat sich meine
finanzielle Situation leider drastisch verschlechert.
Daher meine Frage:
Ist es möglich irgendwie vorzeitig an diesen Betrag
ranzukommen??? Hab mal gehört die Auszahlung wäre nicht
möglich, aber vielleicht gibt es ja doch eine Möglichkeit?
Danke für Antworten

Ein allgemeines gesetzliches Anrecht auf die vorzeitige Auszahlung hast Du nicht. Grund vom Gesetzgeber ist, dass die betriebliche Altersversorgung zur Vorsorge gedacht ist und daher auch steuerlich begünstigt ist.
Bei kleinen Beträgen gibt es aber teilweise eine gesetzliche Möglichkeit für den Arbeitgeber, eine Abfindung zu zahlen (http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__3.html), in Deinem Fall hätte dies aber zum Zeitpunkt des Ausscheidens geschehen müssen. Und dann auch nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt bzw. wenn die Pensionskasse dies in ihren Versicherungsbedingungen vorsieht.
Wenn Dir die Pensionskasse gesagt hat, dass sie nicht abfinden kann, dann wird dies wohl auch der Fall sein. Bei kleinen Beträgen ist der Verwaltungsaufwand relativ hoch, daher ist es meistens im Sinne des Arbeitgebers bzw. der Pensionskasse abzufinden.

Viele Grüße
Diether Knof

Hallo!

Leider sieht es schlecht aus für eine Auszahlung. Nach dem „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ hat der Gesetzgeber bestimmt, dass nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers bei eingetretener Unverfallbarkeit eine Kündigung des Vertrages ausgeschlossen ist.

Ich unterstelle hier mal die Unverfallbarkeit, da der Vertrag schon eine Weile bestand. Prüfen Sie bitte mal die Ihnen ausgehändigten Unterlagen. Es müsste ein Nachtrag existieren, in dem die Unverfallbarkeit dokumentiert wurde. Sollte das nicht der Fall sein, besteht Hoffnung den Vertrag aufkündigen zu können.

Gruß
Georg Scheibner

Hallo.
eine erschöpfende Antwort hierzu ist im Rahmen eines Forums nicht möglich, das sollte dich ein Fachmann ansehen. Hier überschneiden sich Versicherungsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht.

Sorry.

LG
H.

Entschuldigung, die Mail ist wohl bei mir untergegangen und ich hoffe es gab eine Lösung.
Liebe Grüße Vero