Hallo,
mein Arbeitgeber zahlt seit kurzem die Vermögenswirksame Leistungen nur wenn sie in die betriebliche Altervorsorge einfließen.
Wird mein Anteil von dem Grundbruttolohn oder vom Gesamtbrutto (vor Steuern) abgezogen?
Und wie hoch werden die gesparten Gelder beim Inanspruchnehmen im Alter versteuert? Ab welcher Summe (Eigenanteil) lohnt sich die Vorsorge?
Danke für Eure Antworten 
Hallo,
Beiträge zur BAV werden vom monatlichen Bruttolohn abgezogen, d.h. das zu versteuernde bzw. sozialpflichtige Einkommen verringert sich dann um diesen Betrag. Zulagen, die nicht dieser Steuerpflicht unterliegen, werden dabei nicht berücksichtigt. Es zählt also das steuer -und sozialversicherungspflichtige Einkommen.
Ob sich das lohnt, hängt u.a. von der Steuerklasse und dem Einkommen ab.
Die spätere Rente ist zu 100 % steuerpflichtig bzw. unterliegt dem Krankenkassenbeitrag.
Ich kann Dir gerne Deine Steuervorteil berechnen.
Nehm mal Kontakt auf.
gruß
jtürk
Es lohnt sich und Du gehörst sicher einer Personengruppe an, für die es einen Tarifvertrag gibt (Chemie, Apotheker etc.)
Dein Anteil reduziert Dein zu Verst. Einkommen und Deine Sozialvers. Abzüge weshalb es sich immer rechnet!
Grüße
Thorsten
Guten Tag,
sorry- ich bin gerade auf einer Weiterbildung.
Mit freundlichem Gruß
Harald Wesely
Hallo bimbam,
sowohl bei arbeitgeber- als auch arbeitnehmerfinanzierter Betriebsrente (Entteltumwandlung) wird immer vom jeweiligen monatlichen Gesamtbrutto abgezogen.
Die Besteuerung im Alter erfolgt zu 100 % und - ganz wichtig! - es muss auch Krankenkassenbeitrag darauf entrichtet werden (außer bei privat Versicherten).
Selbst etwas in die bAV investieren würde ich dennoch, denn schließlich wird mittlerweile jede Altersvorsorge bei Auszahlung besteuert, wenn auch nicht alle gleich. Dafür gibt es aber auch nirgends so hohe (und vor allem unbürokratische) Förderung, wie bei der bAV!
Gruß aus Berlin
Alex Haid
Versicherungsmakler
Hallo,
BAV kann sehr interessant sein. Ich würde einen solchen Vertrag allerdings nicht ohne vorherige ausführliche Beratung abschließen. Aus meiner Sicht ist es sinnvoll und wichtig, einen festen Berater zu haben, der sich über die Jahre weiter um den Vertrag kümmert. Das muss allerdings nicht der „Versicherungsmensch“ des Arbeitgebers sein.
Altersvorsorge ist ein spannendes Thema, da gibt es so viele Aspekte zu berücksichtigen, dass es aus meiner Sicht nicht ohne eine komplette Beratung geht.
Viele Grüße,
Uli.
Guten Abend,
Beiträge werden bei Entgeltumwandlung (wozu die VWL gehören, wenn sie umgewandelt werden), vom Gesamtbrutto abgezogen.
Da die Beitragszahlung steuer- und sozialversicherungsfrei ist, sind die Rentenleistungen im Alter voll zu versteuern (wie Gehalt heute). Außerdem sind sie krankenkassenbeitragspflichtig (sofern in der GKV versichert).
Lohnen lohnt sich Altersvorsorge eigentlich immer und für Entgeltumwandlung gibt es auch keine Mindestbeiträge. Da aber üblicherweise ein Versicherungsvertrag mit Fixkosten abgeschlossen wird, sollten es - wenn möglich - schon insgesamt mindestens 100 € Umwandlung - also aus dem Brutto - sein.
Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Marcus
Hallo,
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Gesamtbrutto
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Je nach individuellem Steuersatz und ob Kapital oder Rente gewählt wird
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Immer
Gruss Lothar Hauschulz
Hallo,
vielen Dank für die Anfrage!
Vermögenswirksame Leistungen (VWL) des Arbeitgebers sind für Arbeitnehmer steuer- und Sozialversicherungspflichtig. Die altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) sind hingegen steuer- und sozialversicherungsfrei. Altersvorsorge zum Nulltarif - die AVWL macht es möglich. Der Arbeitgeber profitiert ebenfalls: Sozialversicherungsabgaben werden gespart!
Wenn der AG die AVWL Leistung komplett zahlt, können Sie sich eine Altersvorsorge aufbauen ohne einen Cent dazu zahlen zu müssen! Die AVWL wird immer vor Steuern abgezogen! Dafür können Sie für 40 EUR ca. 85 EUR umwandeln!Im Alter wird die BAV zu 100 % mit den persönlichen Steuersatz versteuert! Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind müssen Sie dann im Alter Krankenversicherungsbeiträge auf Ihre Leistung zahlen! Diese Art von Vorsorge lohnt sich nur, wenn Sie einen Anbieter wählen, er nach Abzug von Kosten Ihnen genug Leistung auszahlt! Wenn Sie noch näheres wissen wollen, dann fragen Sie an!
Mit freundlichen Grüssen
Reuschel Jürgen
Debeka VVaG
Vermögenswirksame Leistungen sind m.E. zunächst reine Arbeitgeberleistungen. Eine Eigenbeteiligung (darauf komme ich wegen der Worte „mein Anteil“) gehört nicht dazu. Oder gibt es entsprechende Vorgaben, z.B. aufgrund eines Tarifvertrages? Eigene Anteile mindern das Bruttoeinkommen (egal ob Grundbruttolohn oder Gesamtbruttolohn) in gleicher Weise und wirken sich damit auf die Steuern (mit dem Grenzsteuersatz) und Sozialabgaben (natürlich nur bei Einkünften bis zur Beitragsbemessungsgrenze in Kranken- bzw. Rentenversicherung) aus. Nach Pensionierung sind die Einkünfte aus der betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich in vollem Umfang zu versteuern und bei Kranken- und Pflegeversicherung mit dem vollen Beitragssatz zu verbeitragen, selbst wenn die heutigen Beiträge nicht zu einer Minderung der Sozialabgaben führen.
Ab wann sich die Entgeltumwandlung lohnt, ist ganz schwierig zu beantworten. Der Gesetzgeber erwartet 4% des Bruttoeinkommens als Eigenvorsorge.
Ich empfehle, die Fragen auch beim Arbeitgeber und den von ihm eingeschalteten Beratern zu stellen.
Hallo,
zuerst einmal folgendes: wenn Du bspw. 40 € VL vom Arbeitgeber bekommst, dann musst Du auf diese Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Unten kommen also nur knapp 20 € raus. Da früher doch 40 € ausgezahlt wurden, kamen das übrige Geld also von Deinem ebenfalls bereits versteuerten Einkommen.
Daher macht es natürlich Sinn (vorausgesetz der Arbeitgeber bietet eine gute Möglichkeit der BAV), das Geld in eine Direktversicheurng zu investieren. Rechnet man das mit der Steuer- und Sozialversicheurngsersparnis heraus, dann kommen zwischen 80 - 90 € in einen Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge
Grundsätzlich spart sich der Arbeitgeber die ca. 20 % Lohnnebenkosten für den Betrag Deines Einkommens, den du in die BAV steckst. Gute Arbeitgeber ördern ihre guten Mitarbeiter dadurch, dass diese Ersparnis dem Arbeitnehmer als zusätzlicher Beitrag in den BAV-Vertrag eingezahlt wird.
Das ist soweit eigentlich eine sehr gute Sache. Kommen wir aber zum Nachteil:
Die Kapitalabfindung oder die Rente (je nach dem, was Du dann wählst) ist VOLL steuerpflichtig und man muss den VOLLEN Krankenversicherungsbeitrag plus Pflegeversicherung zahlen, also auch den Arbeitgeberanteil. Die Abzüge sind also, je nach Steuersatz im Alter, dann erheblich und dürften über 50 % liegen.
Andererseits, wenn man die VL geschenkt bekommt und man die anderweitig nicht anlegen darf, dann würde ich eben genau den Betrag, der sich hochgerechnet ergibt (im obigen Beispiel die 80 - 90 €, falls Dein AG die VL voll zahlt),in die BAV einzahlen.
Einen Eigenanteil zusätzlich lohnt sich nur, wenn der Arbeitgeber das entsprechend mit unterstützt, bspw. mit 20 %.
Ansonsten empfehle ich Dir eine andere Art der Altersvorsorge zu wählen. Wenn es gefördert sein soll, dann die Riester-Rente (nur fondsgebunden, klassisch rechnet sich nicht!), Rürup-Rente (kleiner monatlicher Beitrag und jedes Jahr zunehmende Einmalbeitragszahlungen). Oder einfach einen Fondssparplan machen oder eine private (fondsgebundene) Rentenversicherung abschliessen.
Klassische Produkte, also Versicherungen, die hauptsächlich in Staatsanleihen investieren, werden in den nächsten 10 - 15 Jahren schlecht abschneiden. Und die Inflation erledigt dann ihr übriges…
Guten Tag,
zu Ihrer ersten Frage:
zu Ihrem Bruttogehalt werden die VL hinzuaddiert. Von diesem erhöhten Bruttobetrag werden dann die Zahlungen zur baV geleistet, wenn es sich um eine Direktversicherung handelt. Also wird es vom Brutto vor Steuer abgezogen.
Zur Versteuerung: Im Alter erhalten Sie hieraus Ahnungen. Das sind quasi Bruttozahlungen. Von diesen werden - wie bei Ihrem aktuellen Gehalt - Steuern und Krankenversicherungsbeiträge abgezogen.
Die Höhe der Direktversicherungsbeträge dürfen maximal 4 % Ihres Jahresbrutto betragen, um ohne Sozialabgaben abgeführt zu werden. Alle Beträge darüber hinaus „lohnen“ sich nicht.
Was Sie im Alter erhalten und ob das ausreicht kann ich Ihnen beim besten Willen nicht sagen. Ich kenne weder das Produkt, noch Ihr Gehalt oder gar Ihre Wünsche bzw. Lebensplanung. So gross ist meine Glaskugel leider nicht.
Gruss
Christian Müller
Lieber Frager,
über die VL ( AG-Leistung 26,59€ und Eigenanteil 13,41€ = 40€) und dadurch bedingte Belastung aus Sozial- und Steuerbeiträgen auf dem Gesamtbruttolohn z.B.
Brutto ohne VL 2000€ = Nettolohn
Brutto mit VL 2026,59€ hierbei kann es passieren, dass man dadurch in eine höhere Steuerklasse rutscht und evtl. weniger Nettolohn ausgezahlt bekommt.
Um dies zu vermeiden und Sozial- und Steuerabgaben einzusparen, ist es sehr sinnvoll die VWL in eine betriebliche Altersversorgung einzusetzen.
Ihr Brutto bleibt gleich, auf Ihre VWL erhalten Sie noch die eingesparten Sozial- und Steuerabgaben, so dass Sie gemessen am Alter und Steuerklasse auf einen Sparbeitrag von ca. 76€ mtl. kommen. Ihr Nettolohn wird hiervon nicht berührt.
Fazit „ Mit VWL und eingesparten Sozialbeiträgen und Steuern verschaffen Sie sich eine zusätzliche Altersversorgung.
Die Frage der Nachbesteuerung können sie hier erlesen.
Einziger Wehrmutstropfen ist die gesetzliche Krankenversicherung, denn die erhebt seit 2004 den Anspruch auf Ihre spätere Rente oder Einmalbetrag bei Auszahlung der Betriebsrente Ihren Beitragssatz in voller Höhe ( 15,5% oder höher) .
Beispiel: Auszahlung 50.000€
15,5% GKV 7.750€ gestundet auf 10 Jahre = 120 Monate = 64,58€ mtl. zusätzlicher Krankenkassenbeitrag zum normalen Kassenbeitrag.
Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge im Überblick.
Berlin (ddp.djn/om). Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Baustein der zusätzlichne Altersvorsorge. Dafür gibt es mehrere Gründe.
Steuerfreistellung
Beiträge zu Betriebsrenten als Direktzusage oder aus einer Unterstützungskasse bleiben grundsätzlich während der Sparphase steuerfrei. Direktversicherungen (seit 2005), Pensionskasse und Pensionsfonds genießen ein Steuerprivileg: Die Beiträge sind nämlich bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2008 sind das 2.544 Euro) steuerfrei. In seit 2005 abgeschlossene Verträge können weitere 1.800 Euro steuerfrei eingezahlt werden.
Sozialversicherungsfreiheit
Außerdem profitiert die betriebliche Altersvorsorge von einer Sozialversicherungsfreiheit: Bei Betriebsrenten gilt das erneut unbegrenzt, für alle anderen Durchführungswege sind 2.544 Euro sozialversicherungsfrei. Das gilt für Gehaltsbestandteile, die unter der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegen. Allerdings ist dabei zu beachten: Wer weniger Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt, bekommt später entsprechend weniger Rente.
Nachgelagerte Besteuerung
Die Steuerförderung von heute holt sich der Staat im Alter natürlich zurück. Alle Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge müssen grundsätzlich versteuert werden. Betriebsrenten werden im Alter als „Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit“ behandelt und müssen voll versteuert werden. Abziehbar sind lediglich ein Pauschalbetrag von 102 Euro, der Versorgungsfreibetrag sowie der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag. Beide betragen 2008 zusammen 3.432 Euro, werden jedoch bis 2040 für jeden neuen Rentnerjahrgang schrittweise abgeschmolzen.
Für eine Rente aus einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder der Direktversicherung gilt: Die Renten müssen immer als „sonstige Einkünfte“ versteuert werden, wenn die Beiträge steuerfrei gestellt worden waren oder die Rente durch das Riester-Modell gefördert wurde. Außerdem kommen Vorsorgesparer mit diesen Modellen auch in den Genuss der Steuerminderung durch den Versorgungsfreibetrag sowie den Zuschlag zum bereits erwähnten Versorgungsfreibetrag.
Fazit: Vorteile nutzen
Andererseits sollte die Steuerbelastung im Alter kein Grund sein, sich gegen die betriebliche Altersvorsorge auszusprechen. Denn die Steuerbelastung im Alter ist in der Regel nicht besonders hoch. Der Grund: Zusätzlich zu dem steuerfreien Existenzminimum von rund 15.000 Euro für Verheiratete kommt noch der Abzugsbetrag für die Vorsorgeaufwendungen. Ist der ausgeschöpft, bleiben insgesamt über 18.000 Euro steuerfrei. Damit können im Jahr 2030 rund 20.000 Euro gesetzliche Rente steuerfrei vereinnahmt werden. Wenn jetzt noch einer der beiden Ruheständler 6.000 Euro Betriebsrente im Jahr zu den 20.000 Euro gesetzliche Rente bekommt, werden darauf nach heutigem Stand gerade einmal bis zu 300 Euro Steuern fällig. Im Gegensatz dazu kann die betriebliche Altersvorsorge jetzt jedes Jahr bis zu 2.300 Euro Steuern und Sozialabgaben sparen
In der Hoffnung Ihre Fragen beantwortet zu haben, verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Vero
Bitte wenden Sie sich an den Berater ihres AG und lassen sich eine genaue Berechnung mit ihren daten erstellen. Dies ist ohne genaue datenerfassung nicht möglich.
LG
Eigenanteil bei bav(Entgeltumwandlung) lohnt sich eigentlich immer. Der Beitrag ist steuer- und sozialabgabenfrei und wird vom Gesamtbrutto abgezogen. http://www.maasch-berlin.de/rechnet_sich_betrieblich…
LG