Betriebliche Altersvorsorge

Hallo,

ich habe vor einiger zeit eine Betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen. Ich zahle in diese mon. 90 € ein. Diese werden vom Netto abgezogen…???
Ich dachte immer daß der Betrag irgendwie mit dem Brutto verrechnet wird?
Ich bekomme von meinem Arbeitgeber 26,59 € Vermögensbildung?

Kann mir das jemand bitte plausibel erklären?

Vielen Dank.

mfg

Sven

Guten Tag,
an sich sollten Sie beim Abschluß die Beispielrechnung bekommen haben.
Es handelt sich um einen Brutto-Wert, von dem Sozialversicherungs-Beiträge und Steuern abgezogen werden und der verbleibende Betrag vom Netto abgezogen wird.

Gruß

Harald Wesely

Nein, kann ich nicht.

bAV Beiträge werden immer sozialabgaben und steuerbefreit vom Brutto abgezogen!

Hallo Sven,

der Beitrag wird vom Brutto abgezogen. Dadurch zahlst Du weniger an Sozialabgaben und Steuern und erhälst so einen Teil Deiner Prämie zurück (bis zu 60%). Zu Deinen Anteil (90€) müsste jetzt noch der Arbeitgeberanteil von 26,59€ hinzugerechnet werden. Der Gesamtbeitrag wird jetzt aus Deinem Netto an den Leistungsträger (Versicherung, schlechteste Wahl, Pensionskasse, schon besser oder Unterstützungskasse, am Besten) überwiesen.
Wenn Du jetzt Dein Netto ohne bAV mit dem Netto mit bAV vergleichst, dürften weniger wie 60€ „fehlen“, also in die bAV tatsächlich von Dir investiert werden.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

Einen schönen Sonntag,

Wilfried

Eine fehlerhafte Abrechnugn des Arbeitgebers in diesem Punkt kann ich mir nicht vorstellen, aber nicht ist unmöglich.

Aus den Informationen schließe ich, dass die 90 € Beitrag wie gewünscht allmonatlich gezahlt werden. Die Frage ist aber, inwieweit diese der Besteuerung der der Sozialabgabenpflicht unterworfen werden. Das läßt sich ohne Kenntnis der Abrechnung im Deteil von Außenstehenden nicht beantworten. Also frage zunächst beim Arbeitgeber nach, wie die Berechnungerfolgt!

Gruß
Heinrich

Hallo Sven,

bitte wende Dich mit der Bitte um Erklärung an Deinen Arbeitgeber und an den Finanzdienstleister, der die bAV eingerichtet hat. Der Beitrag wird grundsätzlich vom Brutto abgezogen. Ich nehme an, daß Dir damals der Vorteil der Umwandlung von VWL in bAV erklärt wurde und Du die Info erhalten hast, daß Du bei Umwandlung die 90 € aufwenden kannst, ohne netto weniger in der Lohntüte zu haben. Das ist auch so, wenn richtig beraten und verbucht wird. Andernfalls sollte Dein Arbeitgeber sich schnellstens einen qualifizierteren Berater suchen, denn er (der AG) haftet dafür. Trotzdem sehe ich solche Vorgänge häufig, weil Arbeitgeber die bAV in der Regel von dem Berater einrichten lassen, den sie auch für ihre betrieblichen Versicherungen haben oder von ihrer Hausbank. bAV ist aber Spezialistensache, wenn sie für alle einen Gewinn bringen soll und nicht nur für den Vermittler.

Expertengrüße aus Ratingen sendet

Michael

Hallo,

vielen Dank für Deine Anfrage! Bei der betrieblichen Altersvorsorge zahlst du alles auf dein Brutto drauf und dann hast Du nur ca. die Hälfte an Eigenbeitrag aufzubringen!

Da du von deinem AG noch 26,59 VL Leistungen bekommst, wird die auch vom Brutto draufgerechnet!

Schau genau in deinen BAV Vertrag rein, wieviel du für deinen Altersvorsorgebeitrag genau einzahlst! Wenn du z. B. 90 Euro insgesamt einzahlst, dann darfst du mit AG Leistungen nicht mehr als ca. 30 Euro selbst zahlen! Wenn das nicht der Fall sein sollte, dann mit deinem AG nochmals reden!

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen

Viele Grüsse

Reuschel Jürgen
Debeka VVaG

Hallo,

da ist auf jeden Fall ein Fehler. Entweder ist es keine BAV oder der Arbeitgeber zahlt es falsch aus. Denn, Du hast Recht, das wird aus dem Brutto gezahlt.

Hallo,

der BAV Beitrag wird immer vom Brutto abgezogen, das ist ja Sinn und Zweck der Übung. Der Beitrag ist dann steuer- und sozialversicherungsfrei.

Mach mal einen Test:

Der in den BAV vertrag ( also Police ) eingezahlte Beitrag muss wesentlich höher sein, als der abgezogene Bruttobeitrag. Dieses " MEHR " sind nämlich die eingesparten Steuervorteile bzw. Soz. vers. beiträge.

Übrigens, diese VL Leistung kann ebenfalls in die BAV einfließen ( Umwidmung )

Wenn dem nicht so ist, läuft irgendwas schief !

Um Dir genau zu sagen ob bzw. was hier schief läuft, muss ich die Gehaltsabrechnung sehen.

gruß

Johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de
[email protected]

Einen schönen guten Abend Sven,
Ihr Einsatz wird niemals vom netto abgezogen, sondern vom brutto!!!
sollte dies nicht der Fall sein ist die Firma, Steuerberater der Firma nicht in der Lage dies wirklich umzusetzen, was ich mir in der heutigen Zeit nicht einmal mehr vorstellen kann.Ausserdem, wenn VWL mit eingebracht werden, dann müßte sich Ihr Brutto verringert, das Netto aber erhöht haben.
Liebe Grüße
vero777

Hallo derknaller77,

der Beitrag wird vom Brutto geleistet und steht auch sicherlich oben auf Ihrer Abrechnung. Steuerlich wird dieser Betrag dementsprechend berücksichtigt, aber logischer Weise unten als Auszahlung und somit als Überweisungsbetrag nochmals aufgeführt und abgezogen. Der VL-Beitrag kann in die bAV optiert werden, vielleicht ist sie das auch schon, dazu müsste ich die Abrechnung sehen. Sie könnten aber auch zur Personalabteilung gehen oder diese anrufen, die können es Ihnen auch ganz einfach erklären. Ich denke, das wäre auch eine Möglichkeit.

Vielleicht konnte ich Ihnen aber auch schon weiterhelfen. Wenn Sie das Gefühl haben, die Abrechnung stimmt nicht, sollten Sie auf jeden Fall sich mit der Lohnbuchhaltung / Personalabteilung unterhalten.

Beste Grüße
tripleZ

hallo sven,
ja sie haben recht, eine bav wird vom brutto abgezogen, doch wird ihnen dies ihr berater in der firma, wo sie die bav abgeschlossen haben bestimmt erklärt und anhand einer gehaltsabrechnung gezeigt haben…ABER…manche betriebe haben ein etwas -nicht- auf den ersten blick verständliche abrechnung, wie zum bsp datev…
ich würde an ihrer stelle einfach mal mit meiner lohnabrechnung in die personalabteilung maschieren, dort soll man ihnen diese mal ganz genau erklären…und ich bin sicher, dass tun die auch!
viel erfolg und noch eine schöne woche wünscht
das gesamte team der bav-werkstatt.de

Hallo Jens,
ich kann Ihnen zeigen wie eine Umwandlung der Steuerlast in Realeinkommen möglich ist: http://tinyurl.com/bsl9lrr, oder Ihnen ein Schweizer Bankkonto ohne Mindesteinlage und ohne Schufa vermitteln: http://tinyurl.com/878t4hf, oder Ihnen den Weg zeigen, wie Sie mit einer Eigenbelastung von nur ca. 100.- Euro pro Monat günstig eine eigene Immobilie erwerben können: http://tinyurl.com/6lnxxxq, aber ich kann und darf Ihnen in meiner Tätigkeit als Finanzkaufmann diesbezüglich leider Antwort geben. Mein Tipp: Steuerberater konsultieren - gibt es auch telefonisch im Internet.

Guten Tag,

bei der Beurteilung der Förderung innerhalb der bAv ist es wichtig, ob der Beitrag sozialversicherungs- und steuertechnisch berücksichtigt wird. Oftmals hat es auf der Abrechnung den Anschein, dass es vom Netto einbehalten wird. Gerade bei der sog. arbeitgeberfinanzierten Variante ist dies der Fall.

Hier kann man nur eine Aussage treffen, wenn die entsprechende Abrechnung vorliegt.

Grüße

Esser

Hallo Sven,
erstmal ist es sehr gut, dass du dich für eine betriebliche Altersversorgung entschieden hast.
Dass nun die 90€ vom „Nettolohn“ abgezogen werden ist richtig.
Allerdings hat sich dein jetziger „neuer Nettolohn“ auch durch die Umwandlung erhöht, da du im Vergleich weniger Steuern und Sozialabgaben bezahlen musst.

Also einfach gesagt: Erst wird dein Nettolohn durch die Einsparungen erhöht, ohne dass du dafür etwas tun musst und dann erst wird der volle Beitrag abgezogen.
Die 90€ kosten dich daher, je nach Steuerklasse und Einkommen:
I/IV ca. 44€
III ca. 56€
V ca. 31€
Wenn du die VL-Leistungen erstmalig bekommst und diese auch in den bAV-Vertrag fließen, verringert sich dein Aufwand nochmals um diese 26,59€, sodass du selbst nur ca. 18€ / 30€ oder 5€ bezahlen musst.

Ich hoffe die Antwort hat dir nun Klarheit gegeben

Liebe Grüße

Joachim Zbrug
www.jambo-Kenya-Safari.de

Beiträge im Rahmen einer Entgeltumwandlung (unterschiedliche Höchstgrenzen beachten) sind von Steuern und Abgaben befreit. Daher werden sie vom Brutto abgezogen.
Werden Höchstgrenzen überschritten (freiw. und tarifl. Arbeitgeberleistung beachten!!) hat das eine Nettowirkung, da Steuern und Beiträge vorab abgezogen werden.
Vermögenswirksame Leistungen werden ausserhalb der bAV verbeitragt und besteuert.

Hallo Sven,

kann es sein, dass bei auf deiner Gehaltsabrechnung unter dem Brutto irgendwas von DV, PK oder AVMG steht? Und dass dein Steuerbrutto (bitte suchen) um 90 € geringer ist, als dein Gesamtbrutto?

Wenn dem so ist, ist die Abrechnung richtig. Die Angabe der betrieblichen Altersvorsorge im Netto ist quasi die Überweisung des Betrags an die Versicherung, nachdem dein Beitrag steuer- und sozialversicherungsfrei durch die Abrechnung gegangen ist.

Sollte dein Steuerbrutto wie auch dein SV- oder Sozialversicherungsbrutto (kann auch in RV, KV, AV usw. untergliedert sein) genauso hoch sein, wie dein Gesamtbrutto, stimmt etwas nicht und du solltest deinen Personalsachbearbeiter darauf ansprechen.

Viele Grüße

Marcus

Guten Tag,

Eine bAV lohnt sich als gesetzlich Krankenversicherter nur dann, wenn der AG mindestens 20 % dazugibt. Also ebenfalls Beitragszahler ist.

Du zahlst nämlich auf deine bAV-Rente in der Rentenzahlungsphase ca. 17,45 % Sozialversicherungsbeiträge. Also Kranken- und Pflegeversicherung und zwar den vollen Betrag, nicht nur die Hälfte.