ich habe da mal eine Frage zur betrieblichen Altersvorsorge. Diese habe ich bei der Allianz AVK und APV. Können Sie mir sagen, worin der Unterschied zwischen einem ordentlichen Mitglied und einem außerordentlichem Miglied besteht? Und wie sich dadurch die Leistungen speziell bei der BU Rente verändern. Vielen Dank im voraus.
guten tag herr schmidt,
bei ihrer frage kann ich ihnen leider keine zufriedenstellende antwort geben, da wir kein allianzvertretung sind. aber fragen sie doch mal direkt in der allianz-zentrale nach, wenn sie den damaligen allianzvertreter nicht mehr als berater haben sollten.
viel erfolg und schönen mittwoch noch www.bav-werkstatt.de
Einen schönen guten Morgen,
Sie haben keinen Nachteil in der von Ihnen gewählten Altersvorsorge der Allianz, genau das Gegenteil ist der Fall. Hier ein Bericht der Presse:
ALLIANZ nutzte Vorteile als first mover
Im November 2001 wurde die hauseigene Allianz Versorgungskasse (AVK) für Dritte geöffnet. Die Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht (BaFin) genehmigte im Dezember 2002 die neue Allianz Pensionskasse AG (APK). Wie geplant wurde im September 2003 der Kundenbestand von der AVK auf die APK übertragen. Die APK ist eine 100-prozentige Tochter der Allianz Leben.
Die zeitweilige Öffnung der AVK hat sich, so Hessling, gelohnt: „Dadurch konnten wir unseren Firmenkunden die Pensionskasse schnell und zu niedrigen Kosten anbieten.“ Neben diesem Startvorteil konnte die Allianz Pensionskasse, so Hessling weiter, auch durch die Finanzkraft, die Erfahrung und den Service von Allianz Leben überzeugen.