Betriebliche Altersvorsorge

Hallo alle zusammen!

Nehmen wir an, jemand hat über seinen AG bereits eine Direktversicherung. Diese ist AG-finanziert und wird nach altem Recht pauschal besteuert (§40b EStG). Der jährliche Beitrag beträgt 1.752,- €.

Nun stellt sich die Frage, inwieweit der „AN“ weiteres über die BAV machen kann. „AN“ ist GGF. Es besteht keine Sozialversicherungspflicht.
Weiterhin ist er verheiratet, könnte also mittelbar über die Ehefrau „riestern“.

  1. Welche Durchführungswege (außer Direktzusage/Pensionszusage) sind möglich?

  2. Welche Grenzen sind einzuhalten?

Es geht vorrangig um die Altersvorsorge und um „steuerbegünstigte“ Anlageformen.

Vielen Dank für Eure Antworten

pete

  1. Welche Durchführungswege (außer
    Direktzusage/Pensionszusage) sind möglich?

In diesem Fall ist der Durchführungsweg der Unterstützungskasse (U-Kasse) möglich.
Wenn es um den Aufbau einer monatlichen Rente geht, kann auch Rürup ein probates Instrument sein.

  1. Welche Grenzen sind einzuhalten?

U-Kasse:
keine Höchstgrenzen in der Beitragszahlung.
Es müssen jedoch im Leistungsfall die Grenzen der §§ 2 und 3 KStDV beachtet werden.

Rürup:

  1. Höchstgrenze: 20.000 €
    Grundsätzlich können maximal 20.000 € im Jahr an Beiträgen steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rente. Und zwar die Beiträge der Arbeitnehmer und die Beiträge der Arbeitgeber. Selb-ständige und Freiberufler hingegen, die nicht gesetzlich versichert sind, können diese Höchstgrenze eventuell voll ausnutzen. Sollten Sie und Ihr Ehepartner gemeinsam veranlagt sein, verdoppelt sich dieser Betrag auf 40.000 €.
  2. Abzugsfähig: 62% (2006), Tendenz steigend

Dies soll nur eine Kurzinfo darstellen. Über für und wider beider Varianten kann sicher ausschweifend diskutiert werden.
Bei konkreten Fragen oder Angeboten bitte direkte Mail.

mfg
Mario

  1. Welche Durchführungswege (außer
    Direktzusage/Pensionszusage) sind möglich?

Als Ergänzung zu swootschke, gibt es noch die Pensionskasse (bis zu 4 % der BBG jährlich).

  1. Welche Durchführungswege (außer
    Direktzusage/Pensionszusage) sind möglich?

Als Ergänzung zu swootschke, gibt es noch die Pensionskasse
(bis zu 4 % der BBG jährlich).

Weitere Ergänzung wäre evtl noch ein Zeitwertkonto, da es einen besseren Insolvenzschutz bietet und die Ein/Auszahlungen flexibel sind.

Hallo Michael,

Weitere Ergänzung wäre evtl noch ein Zeitwertkonto, da es
einen besseren Insolvenzschutz bietet und die Ein/Auszahlungen
flexibel sind.

Pensionskassen sind insolvenzgeschützt, jedenfalls die, die ich vermittle.

Gruß

Nordlicht

sehr gut aber…
…extrem beratungsintensiv.

Da gibts den einen oder anderen Stolperstein, beispielsweise Anerkennung durch das Finanzamt. Desweiteren auf Sozialversicherungsbeiträge achten, die bei einer Auszahlung anfallen. Hierdurch können durchaus Mehrkosten auf den Arbeitgeber fallen.
Um nur mal zwei zu nennen.

Aber ansonsten: TOP.

Grüße

Laber

Vielen Dank an alle!