Guten Tag,
ich habe über meinen früheren Arbeitgeber,- das liegt jedoch schon jetzt mittlerweile über 10 Jahre zurück,- eine Betriebliche Rentenversicherung, staatlich unterstützt, abgeschlossen. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses habe ich damals erst selbst weiter Beiträge eingezahlt,- dann später den Versicherungsvertrag Beitragsfrei gestellt. Von der Versicherung erhalte ich regelmäßig eine Auflistung bezüglich Rückzahlungsangaben. Laut dieser Auflistung könnte ich mir 8.000 EUR auszahlen lassen. Doch immer wenn ich bei der Versicherung anrufe, erklären mir die, dass ich an das Geld nicht rankomme, da diese Versicherung staatlich unterstützt wird. Ich bekäme mein Geld erst im Rentenalter. Nun zu meiner Frage: Gibt es überhaupt keine Möglichkeit, sich zumindest einen Teil des Geldes auszahlen zu lassen? Zumindest die Beträge, die von mir selbst bzw. vom Arbeitgeber gezahlt wurden? Die staatliche Unterstützung könnte doch da abgezogen werden,- oder verstehe ich das falsch?
Guten Tag, Rapsdidu,
ohne nähere Angaben zum Vertrag kann ich eine verbindliche Auskunft nicht geben.
Grundsätzlich ist es aber so, daß die von Ihnen gezahlten Beiträge (ohne steuerliche Förderung) ausgezahlt werden müßten, da Sie den Vertrag nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb mitbekommen haben.
An die staatlich geförderten Beiträge kommen Sie vor Ablauf des 65.Lebensjahres nicht heran.
Wenn Sie weitere Fragen dazu haben, schreiben Sie mich gern an.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Vielleicht kann ich Ihnen ja einmal den Vertrag eingescannt zusenden? Mir ist das schon wichtig, da meine Tochter nun in Münster studiert und auch von mir finanziert werden muss. Das Geld wäre dann wirklich Geld wert, zumal ich Alleinerziehend bin.
Liebe Grüße
Bettina Gudereit-Lienenkamp
Hallo Frau Gudereit-Lienenkamp,
bin gern bereit, für Sie zu recherchieren. Dafür benötige ich den Vertrag und eine genaue Aufstellung, welcher Zeitraum gefördert wurde und welche Beiträge von Ihnen privat gezahlt wurden. Meine Mailadresse ist
[email protected].
Mit freundlichen Grüßen
Holger Misch