Betriebliche Altersvorsorge Kündigung Weigerung Arbeitgeber

Wenn sich ein Arbeitgeber weigert, der Kündigung bzw. der Auszahlung der bisher eingezahlten Beträge zur betrieblichen Altersvorsorge zuzustimmen, hat man da grundsätzlich verloren, oder gibt es eine Möglichkeit, wie man doch noch an sein Geld kommt? Der Arbeitgeber stellt sich völlig quer. Das Arbeitsverhältnis besteht noch unbefristet.

Aufgrund welcher vertraglichen Regelung wurde denn gekündigt? Besteht überhaupt ein Kündigungsrecht?

Es wurde noch gar nicht gekündigt. Wie beschrieben, müsste dies der Arbeitgeber tun bzw. seine Zustimmung erteilen. Das tut er aber nicht.

Diese Verträge sind grundsätzlich nicht auf eine Kündigung vor Eintritt ins Rentenalter ausgelegt, manche Anbieter (dieser hier auch) sind da aber kulant und bieten die Möglichkeit diese Verträge vorzeitig zu beenden.

Hallo!

Ja. Und es ist auch zu empfehlen, dass so zu handhaben, da sonst sehr schmerzhafte steuerliche Folgen zu erwarten sind. Merke: Nachgelagerte Besteuerung, die in eine sofortige Besteuerung umgewandelt wird, ist teuer, schmerzhaft und schwachsinnig.

Schöne Grüße!

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Sorry, aber das war nicht meine Frage.

Ja, und?

Nix und! Wenn ich ne Wertung gewollt hätte, ich danach gefragt! Hab ich aber nicht!

Hallo,
der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer und kann die meisten Entscheidungen zu dem bestehenden Vertrag alleine treffen.
Mit welchen Argumenten weigert sich der Arbeitgeber? Gibt es eine Betriebsvereinbarung zu dem Thema?
Möglicherweise ist ein Kündigung -noch- nicht möglich aber das kann man ohne den Vertrag zu kennen nicht beurteilen.
Bei Ausscheiden des Arbeitnehmers werden solche Verträge oft beitragsfrei gestellt oder auf den Arbeitnehmer übertragen.
Gruß
E.T.

Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Gründe wurde vom AG nicht genannt. Dass das Kündigungsrecht beim AG liegt, da er Versicherungsnehmer ist, wurde auch von der Versicherung so mitgeteilt. Beitragsfrei und ruhend ist ja bereits auch gestellt. Auch die Konsequenzen einer vorzeitigen Kündigung (Steuerbelastung etc.) sind mir bekannt und bewusst.

Ich werde später mal sehen, dass ich mal Auszüge vom Vertrag einstelle.

Grüße
Zask06

Hallo,

wenn der AG selbst der Versicherungsnehmer ist - was keineswegs so selbstverständlich ist wie von @EternalTear geschrieben - dann muß der AN irgendeine schriftliche Zusage des AG über die Durchführung und Dotierung der betrAV haben. Wenn es eine Kündigungsmöglichkeit für den AN gäbe, müßte diese in der Versorgungszusage stehen.
Wenn die betrAV derzeit ruhend gestellt wurde, stellt sich auch die Frage nach den Gründen und der Laufzeit der betrAV vor der Ruhendstellung.

Falls es in dem Betrieb einen BR gibt, hätte dieser über die Durchführung der betrAV volle Mitbestimmung. Dann müßte es auch noch eine Betriebsvereinbarung darüber geben.
Und falls die betrAV durch Tarifvertrag vorgeschrieben ist, müßte man auch noch den einschlägigen TV vorliegen haben.

Der Weg zu einem Fachmenschen vor Ort kostet zwar Geld, würde aber wohl belastbarere Ergebnisse für den konkreten Einzelfall bringen als ein anonymes I-Net-Forum.
Außerdem haftet dieser Fachmensch dann auch für seine Aussagen.

Alberca (die sich ebenfalls nur auf eine dritte, sachkundige Quelle bezieht)