Betriebliche Altersvorsorge mit Rentengarantie ?

Hallo,
ich möchte eine Betriebliche Altersvorsorge abschließen.Jetzt wurde mir einen Rentenvertrag empfohlen die nach meinem Tod gewählte 100%
Auszahlung, abzüglich der bereitsbezahlten Renten zu wählen.
Andere sagen man sollte eine lange Rentegarantiezeit wählen, wegen der Versteuerung. Was ist denn da empfehlenswert

Grüße

Wie jetzt ?
Guten Tag wehowsky,
damit ich Sie richtig verstehe: Sie firmieren als Generalagent für eine Versicherung und formulieren hier eine Anfrage, die nach Stil und Inhalt durchaus als wirr eingeordnet werden kann und erwarten dann
Antworten ?
Vielleicht hatten Sie nicht Ihren besten Tag. Deswegen: Was bitte bedeutet die Einlassung " nach meinem Tod gewählte 100 % Auszahlung "?
Und: Was hat „Rentegarantiezeit“ mit Versteuerung zu tun ?
Oder ist das alles Absicht und Sie wollen hier die Teilnehmer auf ihre
Toleranz austesten ?
Gruß
Günther

Hallo.
unabhängig von ihrer etwas diffusen Fragestellung, deute ich das Ganze so: Sie verwechseln Leistungen, die versorgungsberechtigte Personen nach einem Ableben bekommen, mit Rentenleistungen für sie selbst!
Die Rentengarantiezeit wirkt sich, wie geschrieben, nur bei Ableben in der Rentenphase aus (betrifft also nur die Hinterbliebenen, während sie ansonsten eine LEBENSLANGE Rente bekämen!

Es könnte aber auch sein, dass sie folgendes meinen: Sie haben eine Form gewählt, die eine EINMALauszahlung (bei Tod in der Rentenphase und nach Abzug erhaltener Renten) für die versorgungsberechtigten Personen vorsieht, dann würde in der Tat der Fiskus dramatisch zugreifen! Da es sich um eine individuelle Versteuerung handelt, ist in der Tat eine Einmalauszahlung in der bAV kaufmännisch unlogisch (bei 100.000 auf einmal kommt richtig Freude für das Finanzamt auf)!

Gruß cooler

MOD: Komplettzitat gelöscht

Guten Tag Herr Günter,
also andere haben es gut verstanden.Es geht einfach um die Frage, welche Varriante bei einem normalen Rentenvertrag sinnvoller ist. Einmal eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren oder nach Ableben der versicherten Person
die 100% Auszahlung abzüglich der bezahlten Renten zu wählen. Wenn Sie da mal eine Umfrage starten, werden Sie verwundert sein, wie unterschiedliche Meinungen es hier gibt.Und das schlimmste hierbei ist noch, das die Steuerberater selbst zum Teil unwissend sind.Deswegen wollte ich einfach mal nachfragen , was für Meinungen es hier bei wer weiss was heraus kommen. Ich möchte hier keineswegs Tests starten.Dafür ist meine Zeit zu Wertvoll.
Mfg wehowsky

Hallo wehowsky,

es bleibt dennoch ein seltsamer Beigeschmack, wenn ein „Versicherungsagenturführer“ (Anmerkung: sehr seltsame Berufsbezeichnung) zunächst so tut, als sei er der unwissende Fragende und auf Nachfrage dann angibt, dass er nur mal „ein paar Meinungen einholen“ wollte, weil draussen doch soviel Unwissenheit herrscht.

Sorry, aber das wirkt schon arg suspekt…

Grüße
Frank Hackenbruch