Hallo Ihr!
Diesen Jahr ist es bei Pensionskassen ja noch so, dass man bis zu 204 Euro steuerfrei Gehalt umwandeln kann und darüber hinaus bis zu 146 Euro pauschal versteuert.
Ab nächstes Jahr kann bei Neuverträgen ja nicht mehr pauschal versteuert werden sondern nur noch steuerfrei.
Was passiert dann, wenn ich im nächsten Jahr meinen derzeitigen Pauschalbetrag von 100 Euro auf z.B. 130 Euro anhebe. Gilt dann noch die alte Regelung (Bestandsschutz) oder die neue Regelung (quasi neuer Vertrag)?
Danke für die Antwort.
Gregor
Hallo Gregor,
der Betrag ist 206 Euro und wird am 1.1.2005 weiter angehoben.
Solang Du Dich im Bereich der Pensionskasse - also bis 206 Euro in 2004 - bewegst gelten die regelungen der Pensionskasse.
Alles weitere dreht sich um die Thematik Kapitalabfindung!
Du kannst also von 100 auf 130 Euro anheben!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Hallo Thorulf,
zählt die Erhöhung dann aber nicht quasi als Neuvertrag? Zumal Sterbetafeln wohl im nächsten Jahr ihr übriges tun werden, oder?
Gruß
Marco
Hallo,
zunächst muß man zwischen Pensionskassenbeitrag (206 Euro) und Direktversicherungsbeitrag (1752 Euro/jährlich) unterscheiden. Eine Erhöhung würde als Neuvertrag gelten und ist damit im nächsten Jahr im Bereich Direktversicherung nicht mehr möglich! Ab 2005 gibt es keine Direktversicherung mehr (§40b / Pauschalversteuerung fällt weg). Außerdem kann eine pauschale Versteuerung nur aus Sonderzahlungen erfolgen (z.B. Weihnachts.-oder Urlaubsgeld)- nicht mit mtl. Einzahlung. Wenn „Erhöhung“ dann noch dieses Jahr!
Grüße
Marcel
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Hallo Marcel,
die Direktversicherung als ein Durchführungsweg der BAV gibt es natürlich auch im nächsten Jahr… Die Möglichkeit die Prämien der „Pauschalsteuer = § 40b“ zu unterlegen, entfällt ab dem 1. Jan. 2005.
Bis zum 30.6. oder 30.5. (weiß ich grad nicht) muss sich derjenige, der bereits eine Direktversicherung hat, entscheiden: Weiterhin Pauschalierung nach § 40b oder nachgelagert besteuern… Hat beides Vorteile…
Die Pauschalierung hat mit der Bezahlung aus eine Sonderzahlung auch nichts zu tun. Du meinst sicher die Sozialversicherungsfreiheit (noch bis Ende 2008) auf die Prämien… Und die hast du u. U. auch bei monatlicher Zahlung…
Wobei es bei Gregor um eine Pensionskasse und nicht um eine Direktversicherung ging (hab ich jedenfalls so interpretiert).
Gruß Matthias
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Hallo Marco,
bei 100 Euro hat er den Höchstbeitrag der Pensionskasse noch gar nicht ausgeschöpft. Wann er bei einer Pensionskasse erhöht spielt ja keine Rolle, wegen der nachgelagerten Besteuerung!
Thorulf
Hallo Thorulf,
also ist Pensionskasse eher wie ein Sparvertrag bei der Bank anzusehen, wenn ich das richtig sehe? Nur hier werden doch auch Risikomerkmale (mir fällt gerade das Fachwort nicht ein) für die Leistungskalkulation herangezogen, oder?
Aber danke dennoch… kenne mich halt da nicht wirklich großartig aus… bin da nicht für zuständig bei uns 
Gruß
Marco
Hallo Marco,
Kalkulation nach Art der Lebensversicherung!
Ist aber anders aufgebaut - regelt sich nach dem AltVermG!
War von Anfang an - seit der Öffnung - auf nachgelagerte Besteuerung ausgelegt. Analog Riester. Hier gibt es keine Änderungen!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Hallo Thorulf,
wenn die Kalkulation nach Art der LV geschieht, warum ist es dann kein Neuvertrag?
Gruß
Marco
Hallo Marco,
kann es sein, dass Du gedanklich bei der Lebensversicherung mit Kapitalabfindung bist, die privat finanziert ist und die ich nur noch dieses Jahr mit stuerfreier Kapitalabfindung abschließen kann?
Das hat doch nichts mit Penionskassen zu tun - das ist AVermG!
Das mit der Kapitalabfindung ist AEinkG!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Hallo Thorulf,
ich blicks gerade nicht. 
Also… die Kalkulation der Leistung aus dem Betrag x erfolgt bei der Pensionskasse wie bei einer normalen Kapital-LV, richtig?
Demzufolge wäre ein Jahr später der gute Jung doch auch älter und somit erfolgt eine andere Risikoeinstufung, oder?
Dies wiederum hätte einen neuen Vertrag zur Folge…
*grübelnd*
Was’n nun?
Gruß
Marco
Hallo Marco,
natürlich habe ich bei einem neuen Eintrittsalter (ein Jahr älter) und dem gleichen Endalter eine um ein Jahr verkürzte Laufzeit - das passiert übrigens bei jeder Dynamik!
Daraus ergibt sich ein höherer Beitrag bei gleicher Rente oder ein niedrigere Rente bei gleichem Beitrag. das ist aber bei einem Jahr nicht wesentlich.
Bitte nicht KLV, das habe ich glaube ich nicht gesagt oder falls doch nicht gemeint. Ich spreche bei Lebensversicherung von Kapitalversicherung und das ist bei mir immer Rente!
Viele Grüße
Thorulf Müller