Hallo,
zählt eine betriebliche Altersvorsorge mit zum Einkommen bei ALG2?
Denn die Beiträge dafür werden ja nicht ausgezahlt.
Wie sind die Erfahrungen seitens der Behandlung dieser, durch die ARGE/Jobcenter?
VG René
Hallo,
zählt eine betriebliche Altersvorsorge mit zum Einkommen bei ALG2?
Denn die Beiträge dafür werden ja nicht ausgezahlt.
Wie sind die Erfahrungen seitens der Behandlung dieser, durch die ARGE/Jobcenter?
VG René
zählt eine betriebliche Altersvorsorge mit zum Einkommen bei
ALG2?
Wenn die betriebliche Altervorsorge zur Auszahlung kommt, ist man gewiss kein H-4 Empfänger mehr. Und das ist das selbe wie ALG-2.
Als Rentner muss man unterscheiden können, was man beantragen will…
Hallo,
zählt eine betriebliche Altersvorsorge mit zum Einkommen bei
ALG2?Wenn die betriebliche Altervorsorge zur Auszahlung kommt, ist
man gewiss kein H-4 Empfänger mehr. Und das ist das selbe wie
ALG-2.
die Frage war, glaube ich, anders gemeint? Klingt wie ein Aufstockerfall, weil silex schreibt: „Denn die Beiträge dafür werden ja nicht ausgezahlt.“ Also nur dem Betriebsrentenkonto gutgeschrieben.
Insoweit sollte der Sachverhalt genauer geschildert werden!
Wenn meine Deutung stimmt, denke ich, dass dies kein zu berücksichtigendes Einkommen ist, weil es sich nicht um bereite Mittel handelt, die man zum Lebensunterhalt heranziehen kann.
Gruß
cosis
Hallo,
Insoweit sollte der Sachverhalt genauer geschildert werden!
Ok, dann tu ich es mal
fiktive Bsp.:
1.Fall:
ALG2 Empfänger geht einem 200,-€ Nebenjob nach!
Der Arbeitgeber gibt diesem Aufstocker eine betriebliche Altersvorsorge von 100,-€ z.B.
2.Fall:
Und was ist, wenn dieser ALG2 Empfänger von den 200,-€ auch noch was in diese Rente einspart (z.B. 50,-€)
Somit müsste ja nach Betriebsrentengesetz im Fall 1 dem ALG Empfänger 200,-€ als Einkommen beim ALG2 berechnet werden und im Fall 2 nur 150,-€.
Wenn meine Deutung stimmt, denke ich, dass dies kein zu
berücksichtigendes Einkommen ist, weil es sich nicht um
bereite Mittel handelt, die man zum Lebensunterhalt
heranziehen kann.
Ja…ein normaler Mensch würde so denken, nur ob dies auch bei der ARGE/Jobcenter so geschieht ist fraglich. Daher meine Frage nach Erfahrungen.
Denn es könnt ja sein, dass der Sachbearbeiter etwas anderes unterstellt.
Somit dem ALG2 Empfänger 300,-€ als Einkommen (abgesehen von den Freibeträgen) unterstellt.
Gibt es dazu evtl. gesetzl. Regelungen (abgesehen von dem Betriebsrentengesetz!) oder Verordnungen oder Arbeitsanweisungen (oder wie das heißt).
VG René
Hallo,
fiktive Bsp.:
1.Fall:
ALG2 Empfänger geht einem 200,-€ Nebenjob nach!
Der Arbeitgeber gibt diesem Aufstocker eine betriebliche
Altersvorsorge von 100,-€ z.B.2.Fall:
Und was ist, wenn dieser ALG2 Empfänger von den 200,-€ auch
noch was in diese Rente einspart (z.B. 50,-€)Somit müsste ja nach Betriebsrentengesetz im Fall 1 dem ALG
Empfänger 200,-€ als Einkommen beim ALG2 berechnet werden und
im Fall 2 nur 150,-€.
Bsp 1:
Wenn der AG freiwillig 100,- auf ein Betriebsrentenkonto zugunsten des AN einzahlt, an das dieser unwiderruflich erst mit Erreichen des Renteneintrittsalters kommt, würde ich das zunächst genauso bewerten wie eine Lebensversicherung, die vor dem Erreichen des Rentenalters gesperrt ist. Bei der Verteilung im Bsp. 1 (200,- Lohn und 100,- BetrRente) riecht das zwar nach gezielter ALG2-Vertragsgestaltung, aber das ist mE nicht verboten - vielleicht weiss da ein Spezialist hier im Brett noch mehr zu. Es könnte auch schon unter § 31 Abs.2 SGB II fallen, dann wäre es eine Pflichtverletzung, die sanktioniert werden könnte. Ist bei dem Fall nicht unbedingt abwegig, denke ich.
Bsp. 2
Wenn der AN selbst von seinem Lohn noch 50,- einspart, ist dies dennoch Einkommen, weil es ihm vor dem Einsparen erstmal zugeflossen ist als bereite Mittel. Dass er damit seine Altersvorsorge aufbessert, ändert daran nichts. Er könnte damit auch Lotto spielen oder Aktien kaufen - Einkommen wäre es dennoch.
Ja…ein normaler Mensch würde so denken, nur ob dies auch bei
der ARGE/Jobcenter so geschieht ist fraglich. Daher meine
Frage nach Erfahrungen.
Denn es könnt ja sein, dass der Sachbearbeiter etwas anderes
unterstellt.
Sowas kann immer sein. Dafür gibt es den Widerspruch und notfalls das Klageverfahren.
Gruß
cosis
Oh Cosis, du weisst doch genau so gut wie ich, dass sich das alles morgen ganz plötzlich ändern kann… Und dann ist alles weg.
Politiker sind unberechenbar!!! und nicht zuverlässlich.
Moin,
mir ist nur bekannt dass es nicht zum Einkommen zählt, wenn der Vertrag bereits VOR Eintritt Alg2 abgeschlossen wurde.
Wie andere schon schrieben ist es ja auch etwas schräg, auf der einen Seite zu sagen man kann nicht für seinen eigenen Lebensunterhalt sorgen und dann unterschreibt man eine bAV… ich wäre da extrem vorsichtig, aber soweit ich weiß gibt es da keine wirklich einheitliche Gesetzesgrundlage zu. (Da frage ich mich allerdings auch immer, warum nicht, es wäre doch keine unglaubliche Arbeit solche Dinge im Voraus zu klären was nun angerechnet wird und was nicht. Diese Verwirrung und Uneinheitlichkeit ist sowas von ungerecht und bescheuert… naja
Sollte dir ZUFÄLLIG dieser fiktive Fall in naher Zukunft über den Weg laufen, kannst du uns ja mitteilen, wie da entschieden wurde, das wäre sehr nett, gerne auch per PN.
Gruß
Granini
Ebenfalls Moin,
Moin,
mir ist nur bekannt dass es nicht zum Einkommen zählt, wenn
der Vertrag bereits VOR Eintritt Alg2 abgeschlossen wurde.
Du hast völlig Recht. Daher auch meine Bedenken und die Idee mit der Sanktionswürdigkeit. Aber kann die betriebliche Altersvorsorge dem ALG-2-Empfänger als Einkommen berechnet werden, wenn diese vom AG freiwillig geleistet wird? Dafür bedarf es ja gar keiner Zustimmung des AN, oder irre ich mich da? Bin auf dem Gebiet nicht firm.
Wie andere schon schrieben ist es ja auch etwas schräg, auf
der einen Seite zu sagen man kann nicht für seinen eigenen
Lebensunterhalt sorgen und dann unterschreibt man eine bAV…
Tut man das wirklich? Als AN unterschreiben? Es kann ja niemandem ein Vorwurf gemacht werden, wenn man den Arbeitsvertrag unterschreibt, in dem das AUCH steht - deswegen die Arbeit nicht anzutreten wäre wohl ebenfalls nicht korrekt.
etwas ratlos
Gruß
cosis
Morgen,
du weisst doch genau so gut wie ich, dass sich das
alles morgen ganz plötzlich ändern kann… Und dann ist alles
weg.
soll zum Fall jetzt was genau heissen? Sorry, komme grad nicht mit.
jedenfalls bin ich nach dem drüberschlafen bei meinem Bsp. 1 nicht mehr so sicher, ob das nicht komplett als Einkommen anrechenbar ist. Hängt evtl. von der konkreten Ausgestaltung der Betriebsrentenvereinbarung ab.
Gibt’s da Experten hier im Brett?
Gruß
cosis
Hallo,
Insoweit sollte der Sachverhalt genauer geschildert werden!
Ok, dann tu ich es mal
fiktive Bsp.:
1.Fall:
ALG2 Empfänger geht einem 200,-€ Nebenjob nach!
Der Arbeitgeber gibt diesem Aufstocker eine betriebliche
Altersvorsorge von 100,-€ z.B.
Ich möchte diesen Arbeitgeber kennenlernen, der bei einem Minijob für 200 € brutto/netto 100 € betriebliche Altersvorsorge zahlt )
Aber soll ja nur fiktiv sein )
2.Fall:
Und was ist, wenn dieser ALG2 Empfänger von den 200,-€ auch
noch was in diese Rente einspart (z.B. 50,-€)
Also, der ALG2 Empfänger soll mal die Unterlagen auf den Tisch packen, was er alles an Altersvorsorge monatlich zahlt. Beiträge zur so genannten Riester-Rente sind unter Umständen abzugsfähig vom Bruttoeinkommen, jedoch, glaube ich, für Bruttoeinkommen über 400,01 € monatlich. Aber die aktuelle Berechnungsgrundlage findet man in § 11 SGB II (fachliche Hinweise der BA) auf www.arbeitsagentur.de
Somit müsste ja nach Betriebsrentengesetz im Fall 1 dem ALG
Empfänger 200,-€ als Einkommen beim ALG2 berechnet werden und
im Fall 2 nur 150,-€.
Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (z.B. Versorgungsanstalt Bund und Länder) erhalten vom Arbeitgeber die Beträge überwiesen. Ist der Arbeitgeber keiner Gemeinschaft angeschlossen, muss vertraglich geregelt sein, was er Ihnen vom Lohn abzieht und wer die Betriebsrente gewährt usw.
Wenn meine Deutung stimmt, denke ich, dass dies kein zu
berücksichtigendes Einkommen ist, weil es sich nicht um
bereite Mittel handelt, die man zum Lebensunterhalt
heranziehen kann.
Falsch. Kommt eine Betriebsrente im Wege einer Unfalls vor Eintritt der gesetzlichen REnte zur Auszahlung und derjenige erhält Alg II, ist das Einkommen und anzurechnen (§ 11 SGB II).
Ja…ein normaler Mensch würde so denken, nur ob dies auch bei
der ARGE/Jobcenter so geschieht ist fraglich. Daher meine
Frage nach Erfahrungen.
Denn es könnt ja sein, dass der Sachbearbeiter etwas anderes
unterstellt.
WArum soll der Sachbearbeiter was Böses unterstellen? Wenn die Fakten mit LOhnabrechnungen und Arbeitsvertrag belegt werden können, wird der Sachbearbeiter auch keinen Stress machen. Warum auch?
Somit dem ALG2 Empfänger 300,-€ als Einkommen (abgesehen von
den Freibeträgen) unterstellt.Gibt es dazu evtl. gesetzl. Regelungen (abgesehen von dem
Betriebsrentengesetz!) oder Verordnungen oder
Arbeitsanweisungen (oder wie das heißt).
Arbeitgeber fragen, denn der bietet die Betriebsrente an, der muss Auskunft zur gesetzlichen Handhabe geben.
VG René
Hallo,
Ich möchte diesen Arbeitgeber kennenlernen, der bei einem
Minijob für 200 € brutto/netto 100 € betriebliche
Altersvorsorge zahlt)
Nicht nur einen soll es geben…
Aber soll ja nur fiktiv sein
)
Rischtisch…
Also, der ALG2 Empfänger soll mal die Unterlagen auf den Tisch
packen, was er alles an Altersvorsorge monatlich zahlt.
Beiträge zur so genannten Riester-Rente sind unter Umständen
abzugsfähig vom Bruttoeinkommen,
Riester war nicht gefragt, da bekannt:wink:
WArum soll der Sachbearbeiter was Böses unterstellen? Wenn die
Fakten mit LOhnabrechnungen und Arbeitsvertrag belegt werden
können, wird der Sachbearbeiter auch keinen Stress machen.
Warum auch?
Weil manche Sachbearbeiter das einfach tun, egal ob gesetzlich geregelt oder nicht!
Arbeitgeber fragen, denn der bietet die Betriebsrente an, der
muss Auskunft zur gesetzlichen Handhabe geben.
Der hat wichtigeres zu tun. Er muss im fiktiven Fall Aufträge ran holen…
Hab aber was in ner Verordnung gefunden und somit ist die Frage auch beantwortet:
(5) Nicht unter § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 fallen steuerfreie Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge (§ 3 Nr. 63 EStG), die der Arbeitgeber an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zahlt und durch den Arbeitgeber finan-ziert werden. Diese Beträge bleiben jedoch anrechnungsfrei, weil sie nicht dem Arbeitnehmer, sondern direkt dem Finanzdienstleister zufließen (keine bereiten Mittel).
Besten dank an alle Antworter.
Obwohl mich Fall 2 auch noch interessieren würde, aber dazu wird es wohl nen prakischen Fall benötigen…
VG René