Betriebliche Anzeige wegen sex. Belästigung

Guten Tag,

nehmen wir einmal an, ein Angestellter wird von seinem Chef ins Büro gerufen, da gegen ihn eine Betriebliche Anzeige wegen sexueller Belästigung vorläge und dem Mitarbeiter zu einer Kündigung bzw einen Aufhebungsvertrag rät. Der Mitarbeiter ist sich seiner Schuld bewusst und hat sich im Vorfeld auch schon bei der betr. Person entschuldigt, welche auch akzeptiert wurde. Nun jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und wie soll sich der MA jetzt verhalten.
Der Mitarbeiter ist fast 14 Jahre im Unternehmen und hat sich nie was zu Schulden kommen lassen. Was kann er jetzt tun??

Vielen Dank für eine Antwort

andreas

Hallo Andreas,

gibt es in Deinem Fallbeispiel einen BR ?
Falls ja, an wen hat die Betroffene die Beschwerde (es gibt keine „betriebliche Anzeige“) gerichtet, an den AG oder den BR?

&Tschüß

Wolfgang

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Hallo Andreas,

gibt es in Deinem Fallbeispiel einen BR ?
Falls ja, an wen hat die Betroffene die Beschwerde (es gibt
keine „betriebliche Anzeige“) gerichtet, an den AG oder den
BR?

&Tschüß

Wolfgang

Hallo Wolfgang,

in dem Fallbeispiel hat die betroffene Person den BR angesprochen und dieser hat es dem AG angezeigt.

gruss
andreas

Hallo Andreas,

in diesem Fall ist es wohl dann als Beschwerde iSd § 85 BetrVG zu behandeln.
Der BR hat beim AG „auf Abhilfe hinzuwirken“. Was eine Abhilfe ist, ist interpretationsfähig.
Der AG kann das Ganze arbeitsrechtlich verfolgen, da wäre je nach Schwere bei sexueller Belästigung u. U. eine fristlose Kündigung denkbar, auch wenn die Betroffene eine Entschuldigung akzeptiert hat.
Allerdings sollte ein vernünftiger AG auch berücksichtigen, daß solche Dinge zukünftig nicht mehr vorkommen. Da käme es dann schon darauf an, wie die Betroffene das sieht.
Auf jeden Fall, wenn der AG arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen den Belästiger plant, muß dieser auf seinem Anhörungsrecht gem. § 82 BetrVG bestehen.
Wenn die Betroffene einverstanden ist und die Entschuldigung weiterhin akzeptiert, wäre m. E. eine Abmahnung das geeignete Mittel, dem Belästiger klarzumachen, daß ein solches Verhalten vom AG nicht geduldet wird, ihm aber die Chance eröffnet, sein Verhalten umzustellen.
Ist die Betroffene doch nicht einverstanden, hilft dem Belästiger wohl nur noch beten und erstklassige Fachberatung.

&Tschüß

Wolfgang

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