Betriebliche Aufwendungen vor Gewerbeanmeldung

Hallo,

inwieweit kann man Investitionskosten und betriebliche Aufwendungen, die einige Monate VOR der Anmeldung als Freiberufler (Bauing.) im selbem Jahr anfallen, später wirklich als Betriebsaufwendungen verbuchen und steuerlich geltend machen.

Gibt es dazu genau Vorgaben, welche Aufwendungen dazu gehören (EDV-Ausstattung, Fachliteratur, etc)?
Gibt es zeitliche Einschränkungen (z. B. Ausgaben bis maximal 6 Monate vorher)?

Vielen Dank im Voraus.
Grüße,
Georg

In der Überschrift steht Gewerbe, im Text Freiberufler - Was denn nun?

Wenn das alles im selben Jahr ist, kein Problem.

Alles auflisten, aber teuerere Sachen werden abgeschrieben. (=auf mehrere Jahre verteilt.)

Zum Einlesen: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Grüße,
JK