Hallo,
inwieweit kann man Investitionskosten und betriebliche Aufwendungen, die einige Monate VOR der Anmeldung als Freiberufler (Bauing.) im selbem Jahr anfallen, später wirklich als Betriebsaufwendungen verbuchen und steuerlich geltend machen.
Gibt es dazu genau Vorgaben, welche Aufwendungen dazu gehören (EDV-Ausstattung, Fachliteratur, etc)?
Gibt es zeitliche Einschränkungen (z. B. Ausgaben bis maximal 6 Monate vorher)?
Vielen Dank im Voraus.
Grüße,
Georg