Betriebliche Fahrten

ein Angestellter betreibt zusätzlich ein Nebengewerbe.

Kann er die direkten Fahrten von seinem Arbeitsplatz (Angestelltentätigkeit) zu seiner eigenen Firma (selbständige Nebentätigkeit) als betriebliche Fahrten in der EÜR seiner Firma ansetzen?

Könnte er das auch, wenn sich die Büroräume seiner Firma in seinem Wohnsitz (privat Wohnung/Haus) befinden?

Hallo
also das ist Steuerrecht und steuerliche Beratung ist schwierig und die darf nicht gegeben werden.
Aber aus meinem kleinen Wissen darüber ist es so,wenn derjenige Einkünfte aus dem Gewerbe erzielt und die nicht als Liebhaberei angesehen werden vom Finanzamt (weil nur geringe Umsätze gemacht werden) dann sind sicherlich sämtliche kosten des Erwerbs absetzbar, gegen Nachweis. Werbungskosten sind das dann. Aber bitte frage genau beim Finanzamt nach, die müssen auch Auskunft geben, oder bei einem Steuerberater.
Meine Meinung = müßten abzugsfähig sein.
Gruß