ein Angestellter betreibt zusätzlich ein Nebengewerbe.
Kann er die direkten Fahrten von seinem Arbeitsplatz (Angestelltentätigkeit) zu seiner eigenen Firma (selbständige Nebentätigkeit) als betriebliche Fahrten in der EÜR seiner Firma ansetzen?
Könnte er das auch, wenn sich die Büroräume seiner Firma in seinem Wohnsitz (privat Wohnung/Haus) befinden?