Hallo,
wollte mal hören, wie es an anderen BS gemacht wird:
Der Betrieb möchte seinen Azubi für einen Tag / eine Woche von der BS freistellen lassen (Schulung, Arbeitsanfall usw.).
In dieser Woche / an diesem Tag werden Klassenarbeiten geschrieben.
Wie verhält sich die BS? Stellt sie immer frei? Oder dann nicht? Oder wie läuft es?
Lieber Michael,
an den Berufsschulen, an denen ich bisher gearbeitet habe (Rendsburg, Elmshorn, Lübeck, Rostock) haben wir das so gemacht:
In der Regel kommt eine solche Anfrage selten und für kurze Zeit.
Kann sich der Schüler es leisten, den Unterricht zu versäumen,
erlauben wir die Freistellung.
Kommt aber der Arbeitgeber regelmäßig mit einer solchen Anfrage lehnen wir sie ab.
Ich habe Ausbilder kennen gelernt, die regelmäßig 1x/Jahr die Schüler abziehen wollten. Die Begründung (besondere Praxiserfahrung, die ansonsten im Betrieb nicht anfällt) war oft auch unglaubwürdig.
Das ist also immer eine Ermessen-Sache. Bald kennst Du Deine „Pappenheimer“.
Wir sollten aber weder als Schule noch als Betrieb ideologisch entscheiden: Es sind immer seltene Einzelfälle.
Herzlichst
Ole Welzel
In dieser Woche / an diesem Tag werden Klassenarbeiten
geschrieben.
Dann sollte der Betrieb sich nochmal genau überlegen, ob das auch wirklich sein muss.
Ist aber schon komisch, daß es genau dieser Tag sein muss. Braucht da eventuell einer etwas Zeitaufschub zum Üben?
SCNR
Hallo,
Ich habe Ausbilder kennen gelernt, die regelmäßig 1x/Jahr die
Schüler abziehen wollten. Die Begründung (besondere
Praxiserfahrung, die ansonsten im Betrieb nicht anfällt) war
oft auch unglaubwürdig.
Aber 1x im Jahr wäre doch extrem selten? Ich meine hier eigentlich Fälle, in denen die Schüler mehrfach im Jahr weg sind oder in einem Fall nun sogar für 5 Wochen am Stück nicht in der BS waren und das gleich mehrere Schüler in einer Klasse des letzten Ausbildungsjahres.
Gruß
Es ist immer eine Sache des Ermessens im Einzelfall.
Hier muss der Klassenlehrer verbieten. Ein guter Schulleiter steht dabei hinter Dir.
Ich habe auch vor langer Zeit im Westen einen Fall erlebt, wo ein Betrieb sich über die Schule hinweg gesetzt hat. Die wollten die Freistellung ein zweites Mal nachträglich. Ich habe sie nicht gegeben.
Da wir alle Fehlzeiten im Berichtsheft mit Rot vermerken, wurde dieses Fehlen als unentschuldigt aus betrieblichen Gründen
bei der Prüfung der Berichtshefte durch die Innung „aktenkundig“.
Der Betrieb hat das nicht wieder versucht.
Herzlichst
Ole
Hallo,
Es ist immer eine Sache des Ermessens im Einzelfall.
Natürlich, sehe ich auch so.
Hier muss der Klassenlehrer verbieten. Ein guter Schulleiter
steht dabei hinter Dir.
Der KL darf bei uns nicht darüber entscheiden, macht die Abteilungsleitung.
Ich habe auch vor langer Zeit im Westen einen Fall erlebt, wo
ein Betrieb sich über die Schule hinweg gesetzt hat. Die
wollten die Freistellung ein zweites Mal nachträglich. Ich
habe sie nicht gegeben.
Es kommt ab und zu auch bei uns vor, dass Freistellungen ein oder zwei tage oder auch kurz nach dem Fehlendes Schülers - also nachträglich - „beantragt“ werden.
Ich kenne keinen Antrag, dem nicht statt gegeben worden wäre. Das geht im Grunde automatisch, auch nachträglich. Klassenlehrer oder Fachlehrer werden nicht gefragt.
Da wir alle Fehlzeiten im Berichtsheft mit Rot vermerken,
wurde dieses Fehlen als unentschuldigt aus betrieblichen
Gründen
bei der Prüfung der Berichtshefte durch die Innung
„aktenkundig“.
Wir haben auf diese Einträge keinen Einfluss.
Gruß
Pfff. lieber Kollege,
dann musst Du damit leben:
Der KL darf bei uns nicht darüber entscheiden, macht die
Abteilungsleitung.
Was das Wochenberichtsheft der Lehrlinge angeht,
hast Du, wenn Du Klassenlehrer bist, sehr wohl Einfluss:
Du musst für die sachliche Richtigkeit unterschreiben.
Also kannst Du verlangen, dass Versäumnisse
oder betrieblich bedingte Fehlzeiten festgehalten werden.
Ich lasse sie farbig hervorheben.
Du kannst auch im Berichtsheft unten unter Bemerkung
die Fehlzeit eintragen - mit einem Stift Deiner Wahl.
Du kannst andernfalls Deine Unterschrift verweigern.
Aber hier scheint die Sache „von oben gewollt“ zu sein.
Dann sollte das bei der nächsten Lehrerkonferenz thematisiert werden.
Die ist bald: Alle wichtigen und weniger wichtigen Menschen
müssen ja immer kurz vor Weihnachten „noch mal schnell“ eine Sitzung veranstalten, nur damit noch etwas stattgefunden hat.
))
Herzlichst
Ole Welzel