Betriebliche Kündigung und Sozialplan?

Hallo,

in einem sehr großen Unternehmen wird es demnächst betriebsbedingte Kündigungen geben.
Wie funktioniert das mit einem Sozialplan, den es geben wird, ist der immer und überall gleich?
Ich meine damit die Parameter, die dazu führen, ob jemand bleibt oder gehen muss.
Also beispielsweise Kinder, Ehe, Betriebszugehörigkeit, Alter…

Wie kann man sich so etwas vorstellen?

Danke und Grüße

Der Sozialplan wird zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber verhandel und abgeschlossen, dabei gibt es gewisse „Grundregeln“ bezüglich der Bewertung der Auswahlkriterien, von denen es aber nur 4 gibt: Betriebszugehörigkeit / Lebensalter / Unterhaltspflichten / Schwerbehinderung.
Der Sozialplan wird dann veröffentlicht, zusammen mit dem Interessenausgleich.

Das mit den vier Kriterien ist richtig, allerdings wird gerne „vergessen“, daß es nach § 1 Abs. 3 die Möglichkeit gibt, Leistungsträger aus dem Topf herauszunehmen. Das können nach der Rechtsprechung bis 10% der Belegschaft sein.

ja, die Leistungsträger…ist aber durchaus ne Hürde für den AG das darzustellen, falls es zu einer Klage kommt…

Danke für die Information. Kannst du Nichtwissenden wie mir noch sagen, von welchem Gesetz du §1 zitiert hast?

Vielen Dank

Bombadil

§ 1 Kündigungsschutzgesetz

Danke - lag irgendwie nahe :smile: