in einem sehr großen Unternehmen wird es demnächst betriebsbedingte Kündigungen geben.
Wie funktioniert das mit einem Sozialplan, den es geben wird, ist der immer und überall gleich?
Ich meine damit die Parameter, die dazu führen, ob jemand bleibt oder gehen muss.
Also beispielsweise Kinder, Ehe, Betriebszugehörigkeit, Alter…
Der Sozialplan wird zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber verhandel und abgeschlossen, dabei gibt es gewisse „Grundregeln“ bezüglich der Bewertung der Auswahlkriterien, von denen es aber nur 4 gibt: Betriebszugehörigkeit / Lebensalter / Unterhaltspflichten / Schwerbehinderung.
Der Sozialplan wird dann veröffentlicht, zusammen mit dem Interessenausgleich.
Das mit den vier Kriterien ist richtig, allerdings wird gerne „vergessen“, daß es nach § 1 Abs. 3 die Möglichkeit gibt, Leistungsträger aus dem Topf herauszunehmen. Das können nach der Rechtsprechung bis 10% der Belegschaft sein.