Hallo zusammen
Ich habe in einer Klinik gearbeitet, wo für alle Arbeitnehmer eine Lebensversicherung abgeschlossen wurde. Da ich aber mit 50 J die Klinik verlassen habe, würde mich interessieren ob ich damit auch einen Anspruch auf etwaige Leistungen verwirkt habe ?
lg wolf
50 J die Klinik verlassen habe, würde mich interessieren ob
ich damit auch einen Anspruch auf etwaige Leistungen verwirkt habe ?
Kann sein, kann aber auch nicht sein. Ohne weitere Angaben ist diese Frage nicht zu beantworten.
was denn für weitere Angaben. Wenn ich weiß was du wissen willst, kann ich es dir ja sagen.
wolf
Hallo,
wann wurde Vertrag abgeschlossen-wie lange bestand er-wer hat Beiträge gezahlt, AG oder AN?
Gruß J.K.
Wenn AN selber gezahlt hat, gehört der Vertrag ihm.
Wenn AG gezahlt hat, gilt (wahrscheinlich) das Betriebsrentengesetz. Unverfallbarkeit tritt z.B. nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit und Versicherung ein. Dann hätte der AG den Vertrag aber normalerweise mitgegeben.
Hallo J.K.
diese Versicheung wurde 2000 abgeschlossen und bestand bis Nov. 2004.
Eine erste Lebensversicherung bestand von 1976 bis 1989 also bis zu meinem Weggang, bei gleicher Gesellschaft welche allerdings ständig den Besitzer bzw. als Klinik den Träger wechselte.
lg wolf
Hallo Wolf,
Unverfallbarkeitsvoraussetzungen für die erste Versicherung (76-89) war:
- Zusage hat mindestens 10 Jahre bestanden: Hat sie
- Arbeitnehmer hatte am Tag des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis das 35. Lebensjahr vollendet: Musst du dir selbst beantworten
Wenn du damals noch keine 35 Jahre alt warst, ist dir der erste Vertrag verfallen.
Zur Zweiten:
- 10-Jahrefrist: nicht erreicht
- 35 Jahre alt: Bestimmt, ist aber belanglos.
Alternative zur zweiten Versicherung
- Versicherung hat mind. 3 Jahre bestanden: Ja
- Betriebszugehörigkeit mind. 12 Jahre: Musst du dir beantworten, vermutlich nicht.
Wenn nein, sind dir leider beide Anwartschaften verfallen. In Tarifverträgen kann von den oben genannten Regeln abgewichen werden.
Vielen Dank Marcus, das war eine ganz prima deutliche und ausführliche Antwort mit der ich etwas anfangen kann.
Nun noch eine Frage : Wie war das mit den Erziehungsjahren, zählen diese noch als betriebszugehörig? Meine Stelle wurde ja freigehalten und ich habe erst danach gekündigt. Es ist schon eine Weile her und ich weiß es ehrlich gesagt nicht mehr so genau.
lg wolf
Guten Morgen Wolf,
üblicherweise Beginnt die Unverfallbarkeitsfrist mit Abgabe der Zusage (Vertragsabschluss) bis zum tatsächlichen Ausscheiden (Kündigung und letzter Arbeitstag) aus dem Arbeitsverhältnis. Während Erziehungszeiten ruht das Arbeitsverhältnis üblicherweise nur und die Unverfallbarkeitsfrist läuft weiterhin ab.
Viele Grüße
Marcus