Ich beginne kommendne Monat ein Zweitstudium (Master Wirtschaftspäd.) das vom Arbeitgeber komplett finanziert wird.
Nun habe ich gelesen dass das Studium nicht versteuert werden muss, wenn eine betriebliche Notwendigkeit vorliegt.
Meine Frage: Wie ist diese nachzuweisen?
Bzw. was muss vorliegen, damit eine Betriebliche Notwendigkeit vorliegt?
Hallo,
leider kann ich nich weiter helfen.
MfG
Stefan Seidel