Betriebliche Schweigepflicht

Hallo Zusammen,

mal angenommen, ein Mitarbeiter gerät in Streit mit seinem Arbeitgeber. Verletzt er bei Einschaltung eines Anwalts und Schilderung von Tatsachen die betriebliche Schweigepflicht? Wie verhält sich das in Deutschland und in der Schweiz?

Für Feedback besten Dank

Andreas

Guten Tag Herr Anwalt …
… ich habe da ein Problem, da bräuchte ich mal Ihren Rat. Ich kann Ihnen aber nichts darüber erzählen, wg. der betreiblichen Schweigepflicht.

Was denken Sie über den Fall? Klagen oder nicht?

mal angenommen, ein Mitarbeiter gerät in Streit mit seinem
Arbeitgeber. Verletzt er bei Einschaltung eines Anwalts und
Schilderung von Tatsachen die betriebliche Schweigepflicht?
Wie verhält sich das in Deutschland und in der Schweiz?

Daher meine Antwort: NEIN! (man wird ja sicher nicht die U-Boot-Baupläne zur anwaltlichen Beratung mitnehmen, oder?)

Gruß

Stefan