Betriebliche Sterbegeld in die Erbmasse?

Guten Tag,

ich habe eine Frage:

Mein Vater ist völlig unerwartet gestorben. Sein Arbeitgeber ( Bistum Münster ) stellt ein sogenanntes Sterbegeld bereit. Dies wird nach § 23,3 TVöD ausgezahlt, hier der Text:

"(3) 1Beim Tod von Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis nicht geruht hat, wird der Ehegattin/dem Ehegatten oder der Lebenspartnerin/dem Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder den Kindern ein Sterbegeld gewährt. 2Als Sterbegeld wird für die restlichen Tage des Sterbemonats und – in einer Summe – für zwei weitere Monate das Tabellenentgelt der/des Verstorbenen gezahlt. 3Die Zahlung des Sterbegeldes an einen der Berechtigten bringt den Anspruch der Übrigen gegenüber dem Arbeitgeber zum Erlöschen; die Zahlung auf das Gehaltskonto hat befreiende Wirkung. 4Für den Bereich der VKA können betrieblich eigene Regelungen getroffen werden. "

Mein Bruder hat sich nach dem Tod des Vaters das Geld auszahlen lassen um die Beerdigung zu sichern. Hierzu muss gesagt werden: Mein Vater hat ein Testament verfasst, nachdem seine Lebensgefährtin Alleinerbin ist.

Das Bistum Münster hat meinen Bruder nach der Steuerkarte gefragt, der hat seine Karte dann abgegeben und das Geld erhalten. Wir sind alle erstmal nach dem Tod neben der Spur gelaufen und haben brav die Kosten selbst übernommen. Die Erbin selbst hat nichts bezahlt.

Die Beerdigungskosten belaufen sich auf 7200,-€. Jetzt habe ich überlegt, ob diese Kosten überhaupt von uns getragen werden müssen, da wir ja keine Erben sind.

Die Hauptfrage ist: Gehört das Sterbegeld in die Erbmasse oder nicht? Wenn nicht, müssten wir das Geld von der Erbin einfordern, die stellt sich aber quer, der Anwalt von Ihr, mit dem ich gerade telefonierte tut so, als kenne er diese Sterbegeldreglung gar nicht. Dabei ist er Notar und Fachanwalt für Erbrecht. Bei jeder Erbfrage ( auch nach Pflichtteilen ) wird von der Gegenseite immer auf Zeit gespielt, hier denke ich auch. Daher möchte ich etwas Druck ausüben, muss natürlich wissen, ob uns die Rückerstattung der Beerdigungskosten zusteht und das Sterbegeld wirklich nur uns Kindern gehört oder aber ob das ganze Ermbasse ist?

Über eine zeitnahe Antwort würde ich mich freuen. Meinem Bruder hängt das Finanzamt wegen der Sache im Nacken. Die sagen, da läuft etwas nicht richtig. Wir müssen das jetzt belegen.

Hallo,

leider kann ich Ihnen keine Antwort auf Ihre Frage geben.
Tut mir leid.

Grüße
M. Rettig

Soweit ich es beurteilen kann, gehört das St.geld den genannten Angehörigen und die Beerd.kosten muss die Erbin zahlen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.