Moin Moin
Mal ganz allgemein angenommen, ein AN hat in seinem Arbeitsvertrag stehen: „Neben dem festgelegten Arbeitsentgelt werden folgende Leistungen gewährt: Urlaubsgeld in Höhe eines halben Arbeitslohnes vom Jahresdurchschnitt“.
Der AG zahlt aber freiwillig das Urlaubsgeld über mehr als 10 Jahre immer nach der Formel: 50% von 240 Stunden mal Stundenlohn.
Dann aber plötzlich geht dem AG ein Licht auf und der AG zahlt zukünftig nicht mehr nach der obigen Formel, sondern es wird nach der Formel 50% vom durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten drei Monate gezahlt, was eigentlich der Tariflichenregelung entspricht.
Der AG hat seinem AN vorab nicht über diesen Schritt informiert und auch keinen neuen Arbeitsvertrag bzw. eine Änderungskündigung vorgelegt.
Nun die Frage: Darf der AG so vorgehen, greift hier eine betriebliche Übung und muss der AG weiterhin den AN nach der 240 Stundenformel Urlaubsgeld zahlen?
Ich bin gespannt auf Eure Meinungen und bedanke mich.
Gruß Benny
ich bin zwar kein Experte, aber ich verstehe nicht, warum der AG etwas falsch machen würde, wenn er seine vertraglichen Pflichten zu 100%, statt zu 110% erfüllt.
Er tut doch genau das, was er mit dem AN vereinbart hat.
Das ist doch das gleiche, wie:
Wenn der AN jeden Tag eine unbezahlte Überstunde freiwillig machen würde, könnte der AG diese Überstunde dann einklagen, wenn der AN sich eines Tages entschließt keine Überstunde mehr zu leisten?
ich bin zwar kein Experte, aber ich verstehe nicht, warum der
AG etwas falsch machen würde, wenn er seine vertraglichen
Pflichten zu 100%, statt zu 110% erfüllt.
Er tut doch genau das, was er mit dem AN vereinbart hat.
Dann google einfach mal nach „betriebliche Übung“.
Das ist doch das gleiche, wie:
Nein ist es nicht.
ich bin zwar kein Experte, aber ich verstehe nicht, warum der
AG etwas falsch machen würde, wenn er seine vertraglichen
Pflichten zu 100%, statt zu 110% erfüllt.
Er tut doch genau das, was er mit dem AN vereinbart hat.
Dann google einfach mal nach „betriebliche Übung“.
wow. du hast Recht. diese Regelung gibt es ja tatsächlich.
Das ist doch das gleiche, wie:
Nein ist es nicht.
ob das Recht hier gerecht ist?
ob das Recht hier gerecht ist?
Darüber lässt sich streiten (will ich aber nicht
… zumindest ist es nicht immer logisch im Sinne von „wie du mir, so ich dir“.
ob das Recht hier gerecht ist?
Darüber lässt sich streiten (will ich aber nicht
…
zumindest ist es nicht immer logisch im Sinne von „wie du mir,
so ich dir“.
Du meinst also, dass es sich um eine betriebliche Übung handelt?
Du meinst also, dass es sich um eine betriebliche Übung
handelt?
Kommt drauf an. Wenn der AG nicht in der Zeit zum Ausdruck gebracht hat, dass es eine freiwillige Leistung ist, die jederzeit widerrufbar ist, dann wäre es IMHO betriebliche Übung.
MfG
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Hallo!
Wie ist es eigentlich bei einer Zahlung, bei der der AG stets und ständig schriftlich betont, dass es sich um eine einmalige, freiwillige Leistung des Unternehmens handelt. Das aber seit mehr als 10 Jahren. Ist das dann nicht auch eine betriebliche Übrung, auch wenn er dauernd das Gegenteil beteuert?
Ich spiele hier auf Zeitverträge an, die ja auch nach einer bestimmten Zahl von Verlängerungen nicht beliebig verlängerbar sind …?
LGT
Hallo
Das hängt von der Art der Zahlung und dem Wortlaut der Beteuerung ab.
Prinzipiell ist es aber möglich, durch den Freiwilligkeitsvorbehalt auch nach hundert Jahren der betrieblichen Übung zu entgehen.
Gruß,
LeoLo
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Dann nicht
Hi!
Wie ist es eigentlich bei einer Zahlung, bei der der AG stets
und ständig schriftlich betont, dass es sich um eine
einmalige, freiwillige Leistung des Unternehmens handelt.
Das
aber seit mehr als 10 Jahren. Ist das dann nicht auch eine
betriebliche Übrung, auch wenn er dauernd das Gegenteil
beteuert?
Wenn von vornherein jedesmal mitgeteilt wird, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, aus der kein Rechtsanspruch entsteht, dann ist das auch so.
Ich spiele hier auf Zeitverträge an, die ja auch nach einer
bestimmten Zahl von Verlängerungen nicht beliebig verlängerbar
sind …?
Was hat das mit betrieblicher Übung zu tun?
Abgesehen davon, dass rein theroretisch durchaus erneute Befristungen ohne Ende möglich sind…
LG
Guido
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So schön wie Du…
…kann ich das einfach nicht 
Hi!
Dein Posting stand da noch nicht, als ich anfing, meins zu schreiben.
Wäre aber nett, wenn Du auf die Korrektur meiner vielleicht etwas zu pauschal formulierten Antwort verzichten könntest 
LG
Guido
Danke euch beiden
… hatte ich mir schon fast gedacht. Aber nur fast!
LGT