Hallo,
es geht um die Frage, ob hier eine betriebliche Übung vorliegt und falls ja, welche Ansprüche bzw. Handlungsweisen dann möglich wären.
Der Arbeitsvertrag wurde vor vielen Jahren geschlossen, ursprünglich war unbezahlter Sonderurlaub im Vertrag vereinbart.
Dies wurde mit einer Vertragsänderung vor 5 Jahren gekippt. Seither gab es den „normalen“ Urlaub mit der mündlichen Zusage, zumindest 4 Wochen am Stück nehmen zu können. Dies wurde so in 2013, 2012, 2011 und 2009 praktiziert, in 2010 waren es dem Arbeitnehmer nicht möglich, ganze 4 Wochen zu nehmen. Hier waren es etwas über 3 Wochen.
Nun plötzlich seitens der Geschäftsleitung bestimmt, es gibt nur noch 3 Wochen - ohne Diskussion.
Muss das so hingenommen werden?
Jeder Rat und Tipp sind äußerst willkommen.
Vielen Dank schon mal im Voraus!