Betriebliche Übung

Liebe Expertinnen und Experten,

in meinem Manuskript zum Arbeitsrecht habe ich eine Übungsaufgabe gefunden, auf die mir das Manuskript keine ausreichende Antwort gibt (vielleicht bin ich auch nur zu blind, um sie zwischen den Zeilen rauszulesen). Sie lautet foldendermaßen:

Unter welchen Voraussetzungen wird die Betriebliche Übung rechtswirksam? Inwieweit ist sie für die Zukunft bindend und wie ist eine Beseitigung durchzuführen?

Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

charly

Hallo charly !

Die betriebliche Übung heißt im Gesetz
" Betriebsübung ".
Sie ist bindent für den Arbeitgeber. Es setzt jedoch ein wiederholtes tatsächliches Verhalten des Arbeitgebers voraus, welches objektiv bei den Arbeitnehmern den Eindruck erweckt, es werde auch künftig in gleicher Weise verfahren. Trotzdem ist dieses Verfahren sehr umstritten und das BAG hat schon in einigen Fällen sehr alternativ entschieden, besonders dann wenn das Tarifrecht berührt wurde.

Gruß manfred

Hi Charly,

wie betriebl. Übund zustande kommt, wurde schon geschrieben.

Durch die betriebl. Übung werden also Teile zum Arbeitsvertrag genommen, die dort nicht ausdrücklich (schriftlich) geregelt sind, sondern durch wiederholtes faktisches Passieren zu einer Art Gewohnheitsrecht werden.

Beenden kann man demnach Ansprüche aus der betriebl. Übung ausschließlich durch (Änderungs-) Kündigung, da Teilkündigungen nicht erlaubt und damit rechtsunwirksam sind.

Munter bleiben

Hubert

Unter welchen Voraussetzungen wird die
Betriebliche Übung rechtswirksam?

Mehrmalige vorbehaltlose Leistungsgewährung, durch die das Vertrauen erweckt wird, es werde die Leistung auch in Zukunft gewährt. So entsteht keine Übung, wenn ein Freiwilligkeitsvorbehalt gemacht wird.

Inwieweit ist sie für die Zukunft bindend

Die betriebliche Übung hat den gleichen Stellenwert wie eine einzelvertragliche Abrede.

und wie ist eine Beseitigung
durchzuführen?

Änderungskündigung, ggf. Ablösung durch eine kollektiv günstigere Betriebsvereinbarung (umstritten), auch durch eine gegenteilige Übung über mehrere Jahre, wenn deutlich wird, daß eine bestehende Bindung für die Zukunft beseitigt werden soll.