Hallo,
wie ist diese Altersvorsorge steuerlich einzuordnen, ich sehe hier nicht durch:
* Freiberufler (mit arbeitnehmerähnlichen Schutzklauseln seines Autraggebers)
* hat einen Rentenversicherungsvertrag seit 2008 (mit Kapitalwahlrecht) abgeschlossen über ein berufliches Versorgungswerk:
Der Beitrag setzt sich zusammen aus:
* 4% des Honorars als Eigenanteil
* plus denselben Betrag als Eigenanteil des Auftraggebers
Der komplette Versicherungsbeitrag wird honorarabhängig vom Auftraggeber einbehalten und direkt an das Versorgungswerk gezahlt.
Für erhellende Antworten danke ich vorab