vielleicht ist die Frage hier OT, ich versuche es trotzdem mal: Bei welchen Kriterien muss ein Betrieb einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten haben? Hängt das mit der Anzahl der beschäftigten zusammen oder mit der Anzahl derjenigen Mitarbeiterm, die sich mit der Datenverarbeitung berschäftigen?
§ 36 Bestellung eines Beauftragten für den Datenschutz
Die nicht-öffentlichen Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten und damit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmer ständig beschäftigen, haben spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen. Das gleiche gilt, wenn personenbezogene Daten auf andere Weise verarbeitet werden und damit in der Regel mindestens zwanzig Arbeitnehmer ständig
beschäftigt sind.