vielen dank, martin, für deine ausführliche darstellung zum sachverhalt.
wenn ich richtig verstehe, dann ist es wohl das beste wenn der unternehmer erstmal keinen rückwärtssalo riskiert und so verfährt wie mit dem finanzamt besprochen.
eventuell hat er ja auch aussicht auf anerkennung seiner nach anschluss-gespitteten telfonkosten, trotz daß seine privatkosten sehr gering sind.
Im grunde ist das auch alles verständlich was du im fall des „rückwärtssaltos“ zu der nachweispflicht sagst.
Wenn es sich bei dem ganzen um 4 stellige summen drehen würde könnte man das auch absolut einsehen … aber gibt es nicht auch so was wie eine „aufwand-unverhältnismäßigkeitsklausel wegen geringfügigkeit“, o.ä !?
Wenn der Steuerpflichtige sowieso nur 500,- euro telefonkosten hat, dann müsste das im vergleich zum jahresumsatz, z.B. 60.000€, doch als angemessen anzusehen sein.
Ausserdem, günstiger als 500 euro kann ein bürotelefon doch kaum unterhalten werden.
Das der unternehmer nun immer stift und zettel mit sich führen muss um seine handygespräche zu dokumentieren und im büro neben seiner arbeit noch alle gespräche mit sinn und zweck (so wie ein fahrtenbuch) führen soll und anschließend dann die kosten in abhängigkeit von zeit und tarifzonen ermitteln soll ist doch wohl in hinblick auf 100 oder 200 euo mehr oder weniger privatanteil ein etwas übertriebener aufwand und im hinblick auf den effekt und die umstände unzumutbar.
Aus gründen wirtschaftlicher effektivität und vernunft würde der unternehmer nun notgedrungen sagen müssen „ich lasse diesen unangemessenen aufwand und zahle lieber mehr als ich den wirklichen tatsachen entsprechend zahlen müsste.“
Auf diesem weg wird der unternehmer doch quasi zu überhöhten steuerzahlungen genötigt.
Nach meinem persönlichen rechtsempfinden kann das nicht ok sein. Und wenn ich ganz besonders pfiffig wäre und mich mit den gesetzen auskennen würde, dann würde ich irgendwo im gundgesetzt, o.ä, bestimmt ein gesetzt finden mit dem man so was unterbinden kann.
Nächster gedanke :
Ob der unternehmer von seinem betrieblichen anschluss auch private gespäche führt oder nicht, wirkt sich nicht auf die telefonkosten aus (wegen flatrate) und es entsteht auch keine abnutzung.
Trotzdem soll der unternehmer sich quasi selbst-privat in rechnung stellen was reell seinem betrieb aber gar keine kosten verursacht.
Klingt so, als würde der betrieb des unternehmers versuchen an dem unternehmer-privat selbst profit zu erwirtschaften.
Das ist doch irrsinnig !
Wenn eine dritte person bei dem unternehmer telefonieren würde, dann würde der unternehmer dafür schließlich auch kein geld verlangen, denn es kostet ihn ja nichts … und schließlich ist der betrieb des unternehmers keine telefongesellschaft die profit aus telefonieren generiert, sondern ein tonstudio.
… soll er jedem musiker, der mal eben schnell seine freundin anrufen möchte um ihr zu sagen, daß es später wird, gleich 20 cent in rechnung stellen ???
Und noch eine argumentation :
Der unternehmer braucht das betriebliche telefon persönlich/privat nicht.
Er ist darauf nicht angewiesen, weil er ja ein privates handy hat.
Der betrieb braucht aber unbedingt ein geschäftstelefon.
Das sollte wohl unbestreitbar sein !
Es müsste nun logischerweise doch die möglichkeit geben darzustellen, dass ein betriebstelefon benötigt wird und der mindestkostenaufwand von grundgebühr für dsl und isdn für den betrieb unumgänglich ist. (notwendiger mindestbedarf)
Das wären z.B. 440€ pro jahr.
Liegen die tatsächlichen kosten des betriebstelefons pro jahr nun bei z.B. 500 euro, dann können die privaten telefonkosten doch höchstens 60,- euro betragen.
(das ist der betrag den der unternehmer z.Z. aufpreis für die flatrate zahlt)
Mehr als diese 60 euro dürfte das FA dem unternehmer im extremfall also eigentlich nicht als privatanteil berechnen, weil die betrieblichen mindestkosten nicht weniger als 440 euro sein können.
Mit jedem euro über 60,- würde der unternehmer-privat unfreiwillig mehr nutzungsanteile an den betrieb zahlen, als er mit privatgesprächen im extremfall überhaupt verursachen kann.
Das kann so nicht richtig sein !
Mit welchen recht nötigt das steuergesetzt den unternehmer nun dazu viel mehr privatnutzungskosten zu zahlen als er überhaupt an kosten verursachen kann ??
(könnte diese darstellung einer nachweispflicht entsprechen ?)
Ok. Das klingt vielleicht alles nach einem utopischen rebellionsversuch eines kleinen mannes,
und für den eingefahrenen steuerfachmann mag es lächerlich klingen,
aber vielleicht findet der ein oder andere rechts-spezialist ja auch einen guten ansatz in der argumentation und kann eventuell vielleicht sogar mit bestehenden gesetzten weiter helfen !?
… oder den fehler der argumentation erklären, insofern da einer ist 
Beste grüße,
foh