Betriebliches Telefon: Privatanteil bei Flatrate ?

hallo,

die Telefonrechnung für das betrieblich genutzte telefon + DSL (beides flatrate) betrug 508,63 euro im Jahr 2008.
dieser Betrag wurde in der Steuererklärung zu 100% als Betriebskosten gebucht.

das Finanzamt hat mit Steuerbescheid 360€ netto + 68,40€ USt des Gesamtbetrags als Privatanteil festgesetzt.

ich verstehe nicht wie es zu einen Privatanteil in dieser unrealistischen Höhe kommt.

der Telefonvertrag ist eine Flatrate.
d.h. durch die vom FA vermutete Privatnutzung entstehen dem Betrieb reell keine Kosten.

in der Realität sieht es also so aus, daß die Betrieblichen Telefonkosten nicht durch das private telefonieren beeinflusst werden, also dürfte in diesem Fall doch auch kein Privatanteil festgesetzt werden !?

kann mir jemand sagen ob und wie man das dem FA verständlich machen kann, … abgesehen von der 3 monatigen einzelverbindungs-nachweis-berechnung ?
gibt es dazu gesetzliche Beschlüsse, Gesetze, Paragraphen, Präzendenzfälle, o.ä. die man im Widerspruch als Begründung nennen könnte ?

vielen Dank für Infos,
foh

hallo foh,

das scheint schon so okay zu sein. wenn man einen telefonanschluß privat und beruflich/betrieblich nutzt, dann muß man entweder klar darlegen, wie sich privat und beruflich/betrieblich aufteilen, oder aber das fa legt eine pauschale an. so scheint mir das hier der fall zu sein.
genaueres kann man z.b. unter http://www.konz-steuertipps.de/konz/lexikon/P/Privat… erlesen.
für die zukunft:
entweder für privat eine eigene nummer/ein eigener anschluß, dann ist der betriebliche aufwand voll absetzbar. oder eben ein lückenloser und für das fa nachvollziehbarer nachweis der verteilung.
sollte das für den aktuellen fall machbar sein udn die 4wochenfrist ist noch nicht verstrichen - widerspruch einlegen und nachreichen!

gruß, boris

Privatanteil Telefon Flatrate
Hi,

das Finanzamt hat mit Steuerbescheid 360€ netto + 68,40€ USt
des Gesamtbetrags als Privatanteil festgesetzt.

ich verstehe nicht wie es zu einen Privatanteil in dieser
unrealistischen Höhe kommt.

Das wird üblicherweise in dieser Höhe geschätzt.

der Telefonvertrag ist eine Flatrate.
d.h. durch die vom FA vermutete Privatnutzung entstehen dem
Betrieb reell keine Kosten.

oder andersherum…

kann mir jemand sagen ob und wie man das dem FA verständlich
machen kann, … abgesehen von der 3 monatigen
einzelverbindungs-nachweis-berechnung ?

so ein Nachweis ist keine schlechte Idee, um die Schätzung zu entkräften.

Mit Verhandlungsgeschick lässt sich vielleicht noch etwas ändern, aber mit „auf sein Recht pochen“ sicher nicht.

gibt es dazu gesetzliche Beschlüsse, Gesetze, Paragraphen,
Präzendenzfälle, o.ä. die man im Widerspruch als Begründung
nennen könnte ?

Haufe sagt dazu: „Der zu schätzende Privatanteil wird nach den Erfahrungen in der Praxis jedoch nicht unter 306 EUR (bis VZ 2001: 600 DM ) pro Jahr liegen.“ Ich habe aber auch schon oft die 360 € gesehen.

BFH Urteil vom 21.06.2006 - XI R 50/05
http://www.online-und-recht.de/urteile/Bundesfinanzh…

Schöne Grüße
C.

Servus,

bei meinem heiß geliebten FA LU würde diese Äußerung

„sehe ich auch überhaupt keine andere möglichkeit privat und geschäftlich zu splitten“

mit etwas Wahrscheinlichkeit zur Verböserung führen - mit Verweis auf das Thema Mischaufwand und einem etwas hämischen Winken mit § 12 Nr. 1 EStG…

Schöne Grüße

MM

Hi,

mit etwas Wahrscheinlichkeit zur Verböserung führen - mit
Verweis auf das Thema Mischaufwand und einem etwas hämischen
Winken mit § 12 Nr. 1 EStG…

Für sowas hab ich einen richtig schön langen Textbaustein…deshalb auch mein Hinweis auf einen moderaten Ton bei den Verhandlungen.

Schöne Grüße
C.

wenn man ein privates Mobiltelefon hat und einen gewerblichen telefoanschluss in seinen gerwerblichen räumen, ist man dann überhaupt verpflichtet nachzuweisen, daß man nur geschäftlich telefoniert ?

wenn man einen firmenwagen hat und einen privatwagen, dann muss man doch (soviel ich weis) auf den firmenwagen auch keine privatanteile ausrechnen.

das müsste beim telefon doch der selbe grundsatz sein, oder !?

hallo foh,

wenn der fall so liegt, dann bedarf es wohl keines nachweises. diese konstellation ist aber aus der ursprünglichen schilderung nicht hervorgegangen.
wenn es also ein telefon gibt (gleich ob mobil oder festnetz), mit dem ausschließlich privat, und eines, mit dem nur beruflich telefoniert wird, dann braucht´s für das fa i.a. nur den nachweis der entstandenen kosten, also entweder rechnung oder abbuchung. ob flat oder nicht, spielt unter diesen umständen keine rolle.
warum das fa dann überhaupt gekürzt hat? möglicherweise wissen die fiskalritter gar nicht um die beiden getrennten anschlüsse und haben ebenfalls nur annahmen getroffen? in solchen fällen kann man beim fa um auskunft bitten, aus welchen gründen der betrag gekürzt bzw. „privatisiert“ wurde.
und dabei immer an die 4wochenfrist denken!

gruß, boris

danke boris !

die situation wurde nun mit dem FA besprochen.
vom mobiltelefon wussten das FA nichts (wie du schon vermutet hattest),
weil das mobiltelefon aufgrund der privten nutzung vom unternehmer nicht in die
steuererklärung gebucht wurde.

die büro-anschluss-telefonkosten werden nun 100% akzeptiert.
(die flatrate einzelverbindungsnachweisproblematik ist somit nicht mehr relevant)

allerdings sollte der vertrag des handys vorgelegt werden.
problem: handy ist ohne vertrag und mit pre-paid bezahlt.
abrechnungen gibt es nicht.

nun möchte das FA zukünftig die pre-paid rechnungen sehen.
problem : z.T. vergisst der unternehmer beim gutenhabenkauf nach kassenbons zu fragen, z.T. gibt es bei den kiosks wo die guthaben gekauft werden auch gar keine
aussagekräftigen quittungen.

grundsätzliche frage :
muss unternehmer dem FA in diesem fall die pre-paid ausgaben überhaupt
nachweisen ? ist doch schließlich privat und das geht das finanzamt
eigentlich nichts an wieviel man privat von seinem privaten anschluss
telefoniert, oder !?!

die nächsten bedenken wären, daß das FA probleme machen könnte, wenn
sie sehen, daß der unternehmer nur ca. 60euro handykosten pro jahr hat.
das liegt aber eben einfach daran, daß gespräche zu z.B. seiner freundin
kostenlos sind und er ansonsten sehr wenig privat telefoniert.

ist der unternehmer in diesem fall grundsätzlich zur darlegung seiner privaten telefonkosten verpflichtet wenn er die kosten des betrieblichen anschlusses zu 100% als ausgabe buchen möchte ? … oder reicht im grundsatz, daß er einen privaten anschluss hat, egal wie hoch die kosten dafür sind !?

beste grüße,
foh

Servus,

grundsätzliche frage :
muss unternehmer dem FA in diesem fall die pre-paid ausgaben
überhaupt nachweisen ?

Nein, müssen tut er nicht. Er kann auch jeden anderen geeigneten Nachweis über die Aufteilung seiner Telefonkosten zwischen betrieblichen und privat veranlassten Kosten führen. Wenn er keinen führt, kommt er im Kreis wieder zu der zu Beginn angesprochenen Schätzung zurück. Es sei denn, er kann nachweisen, dass er überhaupt keine privat veranlassten Gespräche führt.

Ein geeigneter Nachweis wäre alternativ zum Belegen der Handykosten auch eine Art Logbuch, in dem für einen repräsentativen Zeitraum von wenigstens drei Monaten nach Uhrzeit, Ziel und Dauer die einzelnen Telefonate (alle - von beiden Anschlüssen) dokumentiert werden; die betrieblich veranlassten auch mit Angaben zur betrieblichen Veranlassung versehen.

Grundsätzlich gilt, dass der Steuerpflichtige die Tatbestände belegen, ggf. beweisen muss, die die Steuerlast vermindern, und die Behörde diejenigen belegen, ggf. beweisen muss, die die Steuerlast erhöhen.

ist doch schließlich privat und das geht das
finanzamt eigentlich nichts an wieviel man privat von seinem privaten
anschluss telefoniert, oder !?!

Jo. Das FA ist auch nicht verpflichtet, anders zu veranlagen als auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen und Nachweise. Man darf mehr ESt bezahlen als man müsste, das ist nicht verboten. Extrem häufig tun das z.B. Dienstwagennutzer, die das Fahrtenbuch scheuen wie der Deubel das Weihwasser und per „ein Prozent“ lieber ein paar neue Transportpanzer für Afghanistan finanzieren.

die nächsten bedenken wären, daß das FA probleme machen
könnte, wenn sie sehen, daß der unternehmer nur ca. 60euro handykosten :stuck_out_tongue:ro jahr hat.

Das ist in der Tat wenig. Aber es spricht ja wohl nichts dagegen, plausibel darzulegen, warum das so wenig ist. So z.B.:

das liegt aber eben einfach daran, daß gespräche zu z.B.
seiner freundin
kostenlos sind und er ansonsten sehr wenig privat telefoniert.

ist der unternehmer in diesem fall grundsätzlich zur darlegung
seiner privaten telefonkosten verpflichtet wenn er die kosten
des betrieblichen anschlusses zu 100% als ausgabe buchen
möchte ? … oder reicht im grundsatz, daß er einen privaten
anschluss hat, egal wie hoch die kosten dafür sind !?

Wie gesagt, auch jeder andere Nachweis als der mit dem FA vereinbarte ist möglich. Wobei ich in so einer Situation, wenn man sich auf eine Form des Nachweises geeinigt hat, und dann vom StPfl mit Mal ein Salto rückwärts kommt, damit rechnen würde, dass den dann aus dem Hut gezauberten alternativen Nachweisen ziemlich enge Maßstäbe angelegt werden. „Beweis des ersten Anscheins“ klappt dann nimmer.

Zum Hintergrund von et janze: Immer dann, wenn Ausgaben/Aufwendungen/Kosten durch die private Lebensführung mit veranlasst sind, und sich die Aufteilung nicht nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien vornehmen lässt, greift das Abzugsverbot aus § 12 Nr. 1 EStG. Das FA ermittelt im vorliegenden Fall also zu Gunsten des Steuerpflichtigen, wenn gemeinsam mit dem StPfl Möglichkeiten gesucht werden, die Aufteilung der Telefonkosten betrieblich/privat plausibel zu belegen. Es ist auch dazu verpflichtet, den Sachverhalt nicht nur gegen, sondern auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen zu ermitteln - aber nicht unbegrenzt.

Schöne Grüße

MM

vielen dank, martin, für deine ausführliche darstellung zum sachverhalt.
wenn ich richtig verstehe, dann ist es wohl das beste wenn der unternehmer erstmal keinen rückwärtssalo riskiert und so verfährt wie mit dem finanzamt besprochen.
eventuell hat er ja auch aussicht auf anerkennung seiner nach anschluss-gespitteten telfonkosten, trotz daß seine privatkosten sehr gering sind.

Im grunde ist das auch alles verständlich was du im fall des „rückwärtssaltos“ zu der nachweispflicht sagst.
Wenn es sich bei dem ganzen um 4 stellige summen drehen würde könnte man das auch absolut einsehen … aber gibt es nicht auch so was wie eine „aufwand-unverhältnismäßigkeitsklausel wegen geringfügigkeit“, o.ä !?

Wenn der Steuerpflichtige sowieso nur 500,- euro telefonkosten hat, dann müsste das im vergleich zum jahresumsatz, z.B. 60.000€, doch als angemessen anzusehen sein.
Ausserdem, günstiger als 500 euro kann ein bürotelefon doch kaum unterhalten werden.

Das der unternehmer nun immer stift und zettel mit sich führen muss um seine handygespräche zu dokumentieren und im büro neben seiner arbeit noch alle gespräche mit sinn und zweck (so wie ein fahrtenbuch) führen soll und anschließend dann die kosten in abhängigkeit von zeit und tarifzonen ermitteln soll ist doch wohl in hinblick auf 100 oder 200 euo mehr oder weniger privatanteil ein etwas übertriebener aufwand und im hinblick auf den effekt und die umstände unzumutbar.

Aus gründen wirtschaftlicher effektivität und vernunft würde der unternehmer nun notgedrungen sagen müssen „ich lasse diesen unangemessenen aufwand und zahle lieber mehr als ich den wirklichen tatsachen entsprechend zahlen müsste.“
Auf diesem weg wird der unternehmer doch quasi zu überhöhten steuerzahlungen genötigt.

Nach meinem persönlichen rechtsempfinden kann das nicht ok sein. Und wenn ich ganz besonders pfiffig wäre und mich mit den gesetzen auskennen würde, dann würde ich irgendwo im gundgesetzt, o.ä, bestimmt ein gesetzt finden mit dem man so was unterbinden kann.

Nächster gedanke :

Ob der unternehmer von seinem betrieblichen anschluss auch private gespäche führt oder nicht, wirkt sich nicht auf die telefonkosten aus (wegen flatrate) und es entsteht auch keine abnutzung.
Trotzdem soll der unternehmer sich quasi selbst-privat in rechnung stellen was reell seinem betrieb aber gar keine kosten verursacht.
Klingt so, als würde der betrieb des unternehmers versuchen an dem unternehmer-privat selbst profit zu erwirtschaften.
Das ist doch irrsinnig !
Wenn eine dritte person bei dem unternehmer telefonieren würde, dann würde der unternehmer dafür schließlich auch kein geld verlangen, denn es kostet ihn ja nichts … und schließlich ist der betrieb des unternehmers keine telefongesellschaft die profit aus telefonieren generiert, sondern ein tonstudio.
… soll er jedem musiker, der mal eben schnell seine freundin anrufen möchte um ihr zu sagen, daß es später wird, gleich 20 cent in rechnung stellen ???

Und noch eine argumentation :

Der unternehmer braucht das betriebliche telefon persönlich/privat nicht.
Er ist darauf nicht angewiesen, weil er ja ein privates handy hat.
Der betrieb braucht aber unbedingt ein geschäftstelefon.
Das sollte wohl unbestreitbar sein !

Es müsste nun logischerweise doch die möglichkeit geben darzustellen, dass ein betriebstelefon benötigt wird und der mindestkostenaufwand von grundgebühr für dsl und isdn für den betrieb unumgänglich ist. (notwendiger mindestbedarf)
Das wären z.B. 440€ pro jahr.
Liegen die tatsächlichen kosten des betriebstelefons pro jahr nun bei z.B. 500 euro, dann können die privaten telefonkosten doch höchstens 60,- euro betragen.
(das ist der betrag den der unternehmer z.Z. aufpreis für die flatrate zahlt)

Mehr als diese 60 euro dürfte das FA dem unternehmer im extremfall also eigentlich nicht als privatanteil berechnen, weil die betrieblichen mindestkosten nicht weniger als 440 euro sein können.

Mit jedem euro über 60,- würde der unternehmer-privat unfreiwillig mehr nutzungsanteile an den betrieb zahlen, als er mit privatgesprächen im extremfall überhaupt verursachen kann.
Das kann so nicht richtig sein !
Mit welchen recht nötigt das steuergesetzt den unternehmer nun dazu viel mehr privatnutzungskosten zu zahlen als er überhaupt an kosten verursachen kann ??
(könnte diese darstellung einer nachweispflicht entsprechen ?)

Ok. Das klingt vielleicht alles nach einem utopischen rebellionsversuch eines kleinen mannes,
und für den eingefahrenen steuerfachmann mag es lächerlich klingen,
aber vielleicht findet der ein oder andere rechts-spezialist ja auch einen guten ansatz in der argumentation und kann eventuell vielleicht sogar mit bestehenden gesetzten weiter helfen !?
… oder den fehler der argumentation erklären, insofern da einer ist :wink:

Beste grüße,
foh