Die Bertriebs- und Heizkostenabrechnung kam erst ein paar Tage nach dem die Frist abgelaufen war. So weit ich informiert bin, muss ich diese deshalb nicht mehr zahlen, was natürlich toll wäre, (da sie unverschämt hoch ist und ich schon ein Kampf mit der Hausverwaltung kommen sah). Allerdings wurde der Brief direkt eingeschmissen und hat daher leider keinen Poststempel. Komme ich trotzdem damit durch?? Hab ich eine Chance?? Und wenn ja, wie gehe ich weiter vor?
NEIN !
das wäre erstens ungerecht und zweites unverschämt. Was verbraucht wurde muss natürlich vom Verbraucher bezahlt werden.
Wieso wollen Sie auf Kosten anderer leben?
Ich würde gerne Ihren Vermieter vertreten!
Hallo,
Wenn es die vergangene Saison (Jahresabrechnung) betrifft dann gibt es keine abgelaufene Frist wie Sie es sich einbilden.
Die Heizkostenabrechnung wird von einer Fremdfirma gemacht,die überhaupt keinen Einfluss oder Begünstigungen von ihrer Wohnung hätten.
Was Sie verbraucht haben müssen Sie auch bezahlen.Genau so wenig hat die Hausverwaltung davon.Und wenn Sie die Abrechnung erst Monate danach bekommen dann können Sie sogar froh sein darüber,denn wenn Sie das Geld richtig verwalten(anlegen)würden hätten Sie dafür sogar noch Zinsen.Der Hausbesitzer oder(alle Wohnungseigentümer) zahlen in so einem Fall drauf ,wenn die Abrechnung erst spät gemacht wird oder den Mietern übergeben wird,denn die müssen das Geld vorstrecken.
Sie können sich nur wehren gegen Sachen die länger als 3 Jahre zurückliegen.
Ob der Brief abgestempelt ist oder durch einen Angestellten in ihrem Briefkasten kommt spielt keine Rolle.
Gruß
monika61