ich hätte einige Fragen zum Thema Betriebskostenabrechnung und hoffe mal, dass sich jemand damit auskennt.
Ist es zulässig, dass die gesamten Nebenkosten vollständig über die qm-Zahl auf die Wohnungen umgelegt werden ohne individuelle Abrechnung?
Sofern es nur ein Kaltwasseranschluss gibt und keine Warmwasserversorgung. Darf dann dieser Kaltwasserverbrauch (der ja letztendlich auch Warmwasser ist nach Erhitzung mit Boiler)auch pauschal über die qm bei allen abgerechnet werden?
Kann man rechtlich gegen eine ungerecht aufgeschlüsselte BKA vorgehen, wenn ersichtlich ist, dass der zu tragende Betrag viel zu hoch ist?
Bsp: In einem Haus gibt es einen 2-Personen-Haushalt und ansonsten nur mehrere Familien mit 4 Kindern und mehr, die einen sehr hohen Müll- und Wasserverbrauch haben. Dieser Verbrauch wird vollständig auf die 2er WG umgeschlagen.
Ist es also korrekt, dass ein zwei Personen-Haushalt junger Berufstätiger die imensen Wasser- und Müllkosten von den umliegenden Großfamilien in so hohem Maße übernehmen muss?
Wenn auf der BKA Posten aufgeführt sind, die offensichtlich nicht angefallen sind? Kann man diese vom Vermieter ändern lassen?
Bsp: Vermieter gibt 2000€ für Reinigungstätigkeiten an, dabei wurden diese offensichtlich nie durchgeführt.
Auf die Antworten bin ich sehr gespannt - Vielen Dank schonmal.
Ist es zulässig, dass die gesamten Nebenkosten vollständig
über die qm-Zahl auf die Wohnungen umgelegt werden ohne
individuelle Abrechnung?
ist es im Mietvertrag nicht anders vereinbart, so wird nach qm abgerechnet. (gilt nur für die kalte (allgemeine) Betriebskostenabrechnung)
Sofern es nur ein Kaltwasseranschluss gibt und keine
Warmwasserversorgung. Darf dann dieser Kaltwasserverbrauch
(der ja letztendlich auch Warmwasser ist nach Erhitzung mit
Boiler)auch pauschal über die qm bei allen abgerechnet werden?
Der Vermieter „beliefert“ mit Kaltwasser, was der Mieter daraus macht ist seine Sache.
Kann man rechtlich gegen eine ungerecht aufgeschlüsselte
BKA vorgehen, wenn ersichtlich ist, dass der zu tragende
Betrag viel zu hoch ist?
Rechtliche Verpflichtung eine „gerechte“ also verbrauchsorientierte Abrechnung zu erstellen gibt es nicht. (gilt nicht für die warme Betriebskostenabrechnung, hier greift die Heizkostenverordnung)
Ist es also korrekt, dass ein zwei Personen-Haushalt junger
Berufstätiger die imensen Wasser- und Müllkosten von den
umliegenden Großfamilien in so hohem Maße übernehmen muss?
wenn nicht anders vereinbart dann ja.
Wenn auf der BKA Posten aufgeführt sind, die offensichtlich
nicht angefallen sind? Kann man diese vom Vermieter ändern
lassen?