Betriebsärztliche Untersuchung

Hallo,

mich würde mal interessieren, ob ein Mitarbeiter sich einer betriebsärztlichen Untersuchung unterziehen muß, oder ob er sich dieser verweigeren kann.
Letztendlich hat der Betriebsarzt doch Schweigepflicht - auch dem Arbeitgeber gegenüber, oder? Und welchen Zweck dient dann eine solche Untersuchung?

Danke

Tschüss

DGU

Hallo,

Das kommt auf die Art der Untersuchung an, die G37 für Bildschirmarbeitsplätze z. B. ist freiwillig, andere insbesondere für gewerbliche Teilnehmer sind zwingend vorgeschrieben!
Der Betriebsarzt setzt den Arbeitgeber in Kenntnis, daß MA für diese Tätigkeit nicht geeignet ist und er evtl. dem Arbeitnehmer Hilfsmittel zur Verfügung stellen muss oder für den MA einen anderen Arbeitsplatz in seinem Betrieb suchen bzw.wenn es eine Einstellungsuntersuchung ist, er die Stelle nicht antreten kann
Gruss Hermann47

mich würde mal interessieren, ob ein Mitarbeiter sich einer
betriebsärztlichen Untersuchung unterziehen muß, oder ob er
sich dieser verweigeren kann.
Letztendlich hat der Betriebsarzt doch Schweigepflicht - auch
dem Arbeitgeber gegenüber, oder? Und welchen Zweck dient dann
eine solche Untersuchung?

Danke

Tschüss

DGU

Hallo Hermann,
es geht hier nicht um einen gewerblichen Mitarbeiter, sondern eher um einen Computerarbeiter, also heißt das, für diesen wäre die betriebsärztliche Untersuchung freiwillig?!
Irgendwie wiederstrebt es dem Entsprechenden, sich von einem - vom Arbeitgeber beauftragten - Arzt untersuchen zu lassen. Kann der das ablehnen?!

Gruß dgu

Hallo,

Das kommt auf die Art der Untersuchung an, die G37 für
Bildschirmarbeitsplätze z. B. ist freiwillig, andere
insbesondere für gewerbliche Teilnehmer sind zwingend
vorgeschrieben!
Der Betriebsarzt setzt den Arbeitgeber in Kenntnis, daß MA für
diese Tätigkeit nicht geeignet ist und er evtl. dem
Arbeitnehmer Hilfsmittel zur Verfügung stellen muss oder für
den MA einen anderen Arbeitsplatz in seinem Betrieb suchen
bzw.wenn es eine Einstellungsuntersuchung ist, er die Stelle
nicht antreten kann
Gruss Hermann47

Hallo,

es geht hier nicht um einen gewerblichen Mitarbeiter, sondern
eher um einen Computerarbeiter, also heißt das, für diesen
wäre die betriebsärztliche Untersuchung freiwillig?!
Irgendwie wiederstrebt es dem Entsprechenden, sich von einem -
vom Arbeitgeber beauftragten - Arzt untersuchen zu lassen.
Kann der das ablehnen?!

natürlich, aber dann kann der Arbeitgeber aber auch ablehnen, den potentiellen Mitarbeiter anzustellen.

Die Untersuchung dient ja nicht zuletzt dazu, Arbeitnehmer mit ernstzunehmenden Erkrankungen, die seine Arbeitsfähigkeit einschränken, abzulenken. Sie soll aber auch verhindern, daß der Arbeitnehmer Erkrankungen reklamiert, die er sich abgeblich durch die Arbeit zugezogen hat.

Gruß,
Christian

Korrektur

Die Untersuchung dient ja nicht zuletzt dazu, Arbeitnehmer mit
ernstzunehmenden Erkrankungen, die seine Arbeitsfähigkeit
einschränken, abzulenken.

abzulehnen war gemeint

Fortsetzung
Hallo,

der Arbeitgeber ist per Gesetz zur Bestellung von Betriebsärzten und Arbeitsschicherheitskräften sowie den Berufgenossenschaftlichen Vorschriften, welche als allgemein verbindlich nach dem Sozialgesetzbuch sind, verpflichtet einen Betriebsarzt zu bestellen. Eine Untersuchung ist für alle Mitarbeiter verpflichtend und der Arbeitgeber kann eine Einstellung / Weiterbeschäftigung davon abhängig machen.

Der Betriebsarzt hat dem Arbeitgeber über den Inhalt der Untersuchung zu informieren und zwar „Datum“ und „tauglich“, „bedingt tauglich“ oder „nicht tauglich“. Alles weitere unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.

Christian

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Hallo dgu, ergänzend zu dem von den Kollegen aufgeführten Aussagen noch folgendes!
Der Entsprechende muss sich nicht von einem vom Arbeitgeber beauftragten Arzt untersuchen lassen, er kann auch auf seine Kosten zu einem Arbeitsmediziner gehen(Hausarzt geht nicht!).
Im übrigen ist maßgebend was im Arbeitsvertrag steht (er muss die Stelle ja nicht antreten bzw kann kündigen?!)bzw. was im Betrieb Usus ist?
Gruss Hermann47

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