Betriebsarzt nach zwei Wochen trotz Krankmeldung

Guten Tag,

meine Frage kann ein Arbeitgeber im Arbeitsvertrag aufnehmen, dass zwei Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit sich der Arbeitnehmer durch den Betriebsarzt untersuchen lässt???

Hallo.

Kann er. Selbst wenn es nicht arbeitsvertraglich geregelt ist, kann der Arbeitgeber eine Vorstellung des Erkrankten beim Betriebsarzt abverlangen.

Viele Grüße
Melanie

Hi!

Kann er. Selbst wenn es nicht arbeitsvertraglich geregelt ist,
kann der Arbeitgeber eine Vorstellung des Erkrankten beim
Betriebsarzt abverlangen.

Das entnimmst Du woraus?

Gruß
Guido

Hallo,
und was soll diese „Vorstellung“ bewirken ??
Gruß
Czauderna