Eine Arbeitnehmerin wird zur betriebsärztlichen Untersuchung eingeladen und bekommt einen Fragebogen, den sie ausgefüllt mitbringen soll.
Müssen die Fragen nach bestehender Schwangerschaft und der letzten Monatsblutung beantworten werden?
Müssen alle Operationen angegeben werden?
Hi,
Fragen zur Schwangerschaft oder einer Schwerbehinderung dürfen sogar falsch beantwotet werden.
Fragen zu Operationen brauchen nicht beantwortet werden.
nicki
nicht so flott
Hallo,
nach dem Arbeitssicherheitsgesetz hat ein Unternehmen einen Betriebsarzt zu bestellen. Die ärztliche Schweigepflicht wird aber dadurch nicht aufgehoben. Alle Information verbleiben beim Arzt.
Wenn man falsche oder unvollständige Angaben beim Arzt macht, kann dies zu eventuellen Fehldiagnosen führen.
Also sprich mit dem Arzt darüber.
Christian
Hallo,
Wenn man falsche oder unvollständige Angaben beim Arzt macht,
kann dies zu eventuellen Fehldiagnosen führen.
Christian
Hoi Christian!
also das verstehe ich jetzt nicht so ganz…
Bei der arbeitsmedizinischen Untersuchung geht es doch um die Eignung, einen Arbeitsplatz ausüben zu können…
Welche Diagnosen stellt da die Werksärztin??? Blutzuckertest, Urinuntersuchung…und die
üblichen arbeitsmediznischen Untersuchungen
Sehtest, Hörtest, BelastungsEKG… dabei ist eine Schwangerschaft erstmal egal!
Die Frage nach der letzten Menstruation empfinde ich als Unverschämtheit!!
Allerdings gibt es Arbeitsplätze, an denen ein umfangreicherer Mutterschutz besteht! Dort ist es dann allderdings durchaus im Sinne des Kindes, die Wahrheit zu sagen!
LG Ulli, die regelmässig zur Werksärztin muss und dort noch nie nach einer Schwangerschaft gefragt wurde!
Hallo
Wenn ich das richtig verstehe, geht es doch um eine ärztliche Untersuchung während eines Arbeitsverhältnisses und nicht um eine „Eignungs-Untersuchung“ einer Einstellung betreffend, oder?
Gruß,
LeoLo
Hallo
Fragen zur Schwangerschaft oder einer Schwerbehinderung dürfen
sogar falsch beantwotet werden.
Fragen zu Operationen brauchen nicht beantwortet werden.
Das ist falsch.
Gruß,
LeoLo
Hi,
ich bin von einer Einstellung ausgegangen.
Hier brauch der Bewerber diese Fragen eben nicht beantworten.
nicki
Hallo
ich bin von einer Einstellung ausgegangen.
Auch dann ist es nicht korrekt. Die Schwerbehinderung muß in jedem Falle auf Nachfrage angegeben werden. Eine Operation könnte sogar auch ohne Nachfrage angegeben werden müssen, wenn Auswirkungen auf die Erbringung der Arbeitsleistung bestehen.
Gruß,
LeoLo