Betriebsaufgabe

Moin,

man nehme einen bilanzierenden Einzelunternehmer, der seinen Betrieb aufgibt. Er hat ein paar Wirtschaftsgüter mit Buchwert 1.000 € und gemeinen Wert 3.570 €. Diese übernimmt er ins Privatvermögen. Sonst wird nix veräußert oder mitgenommen. Das Eigenkapitalkonto ist negativ. Nun muss der Aufgabegewinn ermittelt werden. So schön so gut, wenn man nach § 16 Abs. 3 EStG geht. Aber wie verhält es sich nun, wenn das EK negativ ist?

Errechnet sich dann der Gewinn wie folgt? Und falls ja, warum?

Gemeiner Wert 3.570 €
./. Umsatzsteuer 570 €
./. Buchwert 1.000 €
= Gewinn 2.000 €

Viele Dank für’s Klären der Kloßbrühe!
e

Moin moin,
wie kann denn das EK negativ sein, wenn nur WG mit poitiven Werten vorhanden sind?
Gruß
S

Oh manno…
Kann man das löschen?
Das ist zu peinlich…

Der Knoten ist geplatzt…
Naja, dann ist das was zum Lachen hier…