Betriebsaufgabe:abgeschriebene Güter privatverkauf

Hallo

Ein Unternehmer gibt den Betrieb auf und geht quasi in „Rente“.

Die abgeschriebenen Güter werden privat verkauft.
Muss dieser Verkaufserlös in der Einkommensteuererklärung angegeben werden oder wie verhält sich das steuerlich?

Danke und lieben Gruß

Hallo,

diese Verkäufe sind anzugeben.

Sie sind eine wichtige Komponente bei der Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns.

Die Berechnung und Erklärung des Betriebsaufgabegewinns sollte man aber einem Steuerberater überlassen.

Gruß
Lawrence