Betriebsaufgabe, Gewerbeabmeldung, Stichtag, EÜR

Hallo.

Betriebsaufgabe, Gewerbeabmeldung, Stichtag, EÜR und Aufgabebilanz - wie hängt das alles zeitlich zusammen ?

Wäre Stichtag der Tag zu dem das Gewerbe beim Amt abgemeldet würde oder wäre er z.B. ein Datum in der Zukunft an dem bestimmt keine offenen Forderungen und Verbindlichkeiten mehr bestünden ?
Was wäre denn mit dem eventuell noch vorhandenen Warenbestand der obendrein noch aus verkäuflichen und nicht verkäuflichen Waren (Lagerhüter) bestehen könnte.
Wie wären denn (Miet)Verträge zu sehen, die weit im Voraus bezahlt sein könnten, z.B. beim ISP für die Internet-Präsenz, von dem es bei Kündigung aber kein Geld zurück gäbe oder solche Verträge, die man nicht kündigen könnte, weil sie noch eine Restlaufzeit haben könnten und deshalb Wochen oder Monate nach der Gewerbeabmeldung noch bezahlt werden müßten.
Könnte man nach dem Datum der Gewerbeabmeldung noch Handelsrechnungen (mit MwSt.) an eine Firma schreiben um z.B. den Rest-Warenbestand zu verkaufen oder wäre der Stichtag die letzte Möglichkeit dazu ?

Ich freue mich auf eine rege Diskussion

LG
Neuling2011

Wäre Stichtag der Tag zu dem das Gewerbe beim Amt abgemeldet
würde

Stichtag ist der Tag, nach dem das Gewerbe nicht mehr als solches existiert.

oder wäre er z.B. ein Datum in der Zukunft an dem
bestimmt keine offenen Forderungen und Verbindlichkeiten mehr
bestünden ?

Nein.

Was wäre denn mit dem eventuell noch vorhandenen Warenbestand
der obendrein noch aus verkäuflichen und nicht verkäuflichen
Waren (Lagerhüter) bestehen könnte.

die verkäuflichen: Werden möglichst noch verkauft, nach Betriebsaufgabe.

die unverkäuflichen: Werden nicht verkauft. Wenn Entsorgungskosten anfallen, müssen diese (bzw. sollten) als Rückstellung berücksichtigt werden.

Wie wären denn (Miet)Verträge zu sehen, die weit im Voraus
bezahlt sein könnten, z.B. beim ISP für die Internet-Präsenz,
von dem es bei Kündigung aber kein Geld zurück gäbe oder
solche Verträge, die man nicht kündigen könnte, weil sie noch
eine Restlaufzeit haben könnten und deshalb Wochen oder Monate
nach der Gewerbeabmeldung noch bezahlt werden müßten.

Nachträgliche Betriebsausgaben.

Könnte man nach dem Datum der Gewerbeabmeldung noch
Handelsrechnungen (mit MwSt.) an eine Firma schreiben um z.B.
den Rest-Warenbestand zu verkaufen

Ja.

oder wäre der Stichtag die
letzte Möglichkeit dazu ?

Nein.

Ich freue mich auf eine rege Diskussion

Na soviel gibt’s da nicht zu diskutieren…

Mit freundlichen Grüßen

Ronald