Hallo.
Betriebsaufgabe, Gewerbeabmeldung, Stichtag, EÜR und Aufgabebilanz - wie hängt das alles zeitlich zusammen ?
Wäre Stichtag der Tag zu dem das Gewerbe beim Amt abgemeldet würde oder wäre er z.B. ein Datum in der Zukunft an dem bestimmt keine offenen Forderungen und Verbindlichkeiten mehr bestünden ?
Was wäre denn mit dem eventuell noch vorhandenen Warenbestand der obendrein noch aus verkäuflichen und nicht verkäuflichen Waren (Lagerhüter) bestehen könnte.
Wie wären denn (Miet)Verträge zu sehen, die weit im Voraus bezahlt sein könnten, z.B. beim ISP für die Internet-Präsenz, von dem es bei Kündigung aber kein Geld zurück gäbe oder solche Verträge, die man nicht kündigen könnte, weil sie noch eine Restlaufzeit haben könnten und deshalb Wochen oder Monate nach der Gewerbeabmeldung noch bezahlt werden müßten.
Könnte man nach dem Datum der Gewerbeabmeldung noch Handelsrechnungen (mit MwSt.) an eine Firma schreiben um z.B. den Rest-Warenbestand zu verkaufen oder wäre der Stichtag die letzte Möglichkeit dazu ?
Ich freue mich auf eine rege Diskussion
LG
Neuling2011