Hi und guten Morgen!
Nehmen wir an, zum 31.07. soll ein Nebengewerbe aufgegeben und die Betriebsaufgabe erklärt werden.
Neben der Gewerbeabmeldung ist ja noch eine „Aufgabebilanz“ zu erstellen. Ist diese mit der Aufgabe dem FA einzureichen oder erst mit der ESt-Veranlagung 2005? Was unterscheidet diese Bilanz von den Laufenden und welche Punkte sind bei der Erstellung zu beachten?
Grüße
Daniel
hi daniel,
gem. § 149 AO nach einzelsteuergesetzen, nach §§ 16 III und 18 III UStG ist eine steuererklärung zur USt bis zum 31.08.05 abzugeben.
aus praktischen gründen empfiehlt es sich, hier gleich die bilanz mitzuliefern, da entnahme von gegenständen zumeist ustbar-ustpflichtig sind.
es ist darauf zu achten, das in der bilanz die entnommenen gegenstände, forderungen und schulden so angesetzt werden, dass die stillen reserven aufgedeckt werden.
mfg vom
showbee