Betriebsaufspaltung

folgender Fall: A-GmbH (Einzelhandel) mietet vom alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer A eine Halle an (=Betriebsaufspaltung). Nun wird der Einzelhandel aufgegeben. Die Halle wird nicht mehr angemietet, da nicht mehr gebraucht. Kann die Aufdeckung der stillen Reserven im Gebäude dadurch verhindert werden, dass A das Gebäude nach § 6 Abs. 5 EStG in ein anderes Betriebsvermögen überführt? Das andere Betriebsvermögen wird jedoch nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt. A ist Freiberufler (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit - nicht GewSt-pflichtig). Die Besteuerung der stillen Reserven wären gesichert, ausser für die GewSt. Vorteil hierbei, die Aufdeckung der stillen Reserven könnte ggf. aufgeschoben werden bis zur endgültigen Aufgabe der Freiberufler Tätigkeit und als begünstigter Aufgabegewinn versteuert werden.
Spricht etwas dagegen? Ich habe nichts gefunden, aber auch noch nirgendwo eine solche Gestaltungslösung gelesen, was mich wundert und daher denke ich irgendwo muss noch ein Hacken sein.

Hallo,
hierzu gibt es ein BMF Schreiben vom 08.12.2011
„Zweifelsfragen zur Übertragung und Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern nach § 6 Absatz 5 EStG“

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Dow…

Gruss

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Hat mir schon mal geholfen! Die Übertragung kann unabhängig von der Einkunftsart in jedes Betriebsvermögen(§§ 13,15,18 EStG) erfolgen. Jedoch, so ist mir jetzt eingefallen, wird es die gewerbliche Infizierung der freiberuflichen Einkünfte auslösen.
Gruss