Hallo Experten,
wenn man einen Gewerbebetrieb aufgelöst hätte, im Folgejahr jedoch noch eine Rechnung erhalten und bezahlt hätte und dafür vom FA auch die USt erhalten hätte, könnte man dann für dieses Folgejahr die Rechnung noch als Betriebsausgabe (mit oder ohne Vorsteuer) geltend machen? Aus der Rechnung und ggf. Kontokosten wäre ja schließlich ein Verlust entstanden… oder ginge das nicht, da der Betrieb im (Vor)vorjahr aufgelöst wurde?
Vielen Dank schon einmal vorab!
Viele Grüße
Simon