Betriebsausflug als Arbeitszeit?

Hallo,

z.B. in einem Kinderheim würden die Erzieher in 3 „Schichten“ arbeiten, damit die Betreuung der Kinder gewährleistet ist. An einem Tag würde ein geplanter Betriebsausflug stattfinden, bei dem es „gewünscht“ ist, dass alle Mitarbeiter (gefälligst) teilnehmen. Dieser Betriebsausflug würde z.B. alljährlich nachmittags stattfinden. z.B. von 13.00 bis 19.00 Uhr. Wenn ein Mitarbeiter, der normalerweise um 13.00 Uhr Feierabend hätte hieran teilnimmt, ist dies dann Arbeitszeit? Vermutlich nicht, aber wo kann ich das nachlesen? Wo ist das geregelt???

Wäre für eine Hilfestellung sehr dankbar.

Gruß
Lies1

Hallo

Es gibt i.d.R. folgende Faustformel:
„gewünscht“ -> keine Arbeitszeit
„Pflicht“ -> Arbeitszeit

Gruß,
LeoLo

Hallo,

dankeschön für die Antwort.

Ich hatte mir das auch schon so gedacht,…nur so ganz korrekt finde ich es nicht. z.B. ein Mitarbeiter hätte normalerweise frei und nimmt an diesem „gewünschten“ Ausflug bis 19.00 Uhr teil und ein anderer Arbeitnehmer müsste normalerweise bis 16.00 Uhr im Büro sitzen und nimmt ebenfalls ab 13.00 Uhr an dieser Veranstaltung teil. Es müsste doch gerechterweise der Verwaltungsmitarbeiter von 13.00 - 16.00 Uhr Minusstunden erwirtschaften, oder???

Wo kann ich hierüber noch etwas nachlesen???

LG
Lies1

Hallo

Mal gewinnt man, mal verliert man :smile:

Insgesamt ein weites Feld mit vielen Facetten. Nachlesen kann man sehr viel hier:
http://www.google.de/search?hl=de&q=Betriebsausflug+…

Gruß,
LeoLo