Angenommen ein Selbständiger, der in einem Homeoffice arbeitet, erhält von seinem Auftraggeber einen festen Arbeitsvertrag als Angestellter. Seine früheren Betriebsausgaben wie Aufmerksamkeiten bei Besprechungen in seinem Homeoffice, Geschenke an Personen, die im Büro ab und an helfen, Bewirtungen von einigen Geschäftspartnern sowie ein Teil der Arbeitsmittel bleiben unverändert als Ausgaben des Heimarbeiters, werden also aus seiner eigenen Tasche bezahlt. Wie kann der Angestellte diese Ausgaben nun steuerlich geltend machen (der Arbeitgeber zahlt ausschließlich einen Teil der Arbeitsmittel, nichts anderes).?
als Werbungskosten ansetzen - statt als Betriebsausgaben!