angenommen, ein Selbständiger nimmt ab Jan 2013 eine Teilzeitstelle als Angestellter an und arbeitet nur noch 20% seiner Zeit freiberuflich.
Sind damit auch Betriebsausgaben nur noch zu 20% abzugsfähig? Man kann sich ja schließlich kein Fünftel-Notebook anschaffen oder ein Fünftel-Arbeitszimmer einrichten.
Ist es für ihn empfehlenswert, noch 2012 sofort abschreibungsfähige Arbeitsmittel (bis 410 EUR netto) zu kaufen oder kann er seine Ausgaben wie bisher über mehrere Jahre verteilt geltend machen?
Sind damit auch Betriebsausgaben nur noch zu 20% abzugsfähig? Man kann sich ja schließlich kein Fünftel-Notebook anschaffen oder ein Fünftel-Arbeitszimmer einrichten.
Die Abzugsfähigkeit hängt davon ab, zu welchem Anteil das jeweils für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird.
Ist es für ihn empfehlenswert, noch 2012 sofort abschreibungsfähige Arbeitsmittel (bis 410 EUR netto) zu kaufen oder kann er seine Ausgaben wie bisher über mehrere Jahre verteilt geltend machen?
Diese Entscheidung hängt jedenfalls nicht von dieser Arbeitsaufnahme ab.