Person A ist Kleinunternehmer und besitzt ein Prepaid Handy und ein Festnetzanschluß. Diese beiden Leitungen benutzt er auch bis zu 50% für seinen Kleinunternehmen. Darf er nun 100% oder 50% der Kosten, die ja anfallen als Betriebsausgaben (Konto Telefon) aufführen?
Hi !
Da nur 50% der Kosten betrieblich veranlasst sind, dürfen auch nur 50% der Kosten steuermindern geltend gemacht werden.
BARUL76
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