Hallo,
Herr A macht sich zum 1.4 eines Jahres selbstständig. Im Vorfeld der Existenzgründung hatte Herr A aber bereits Betriebsausgaben, z.B. für Beratungsausgaben zur Existenzgründung o.ä. Auf den entsprechenden Rechnungen steht z.B. ein Datum vom Februar.
Frage: Darf A diese als Betriebsausgaben geltend machen, selbst wenn formal die freiberufliche Tätigkeit offiziell erst im April begann?
Gruss Aron
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