Betriebsausgaben vor Beginn der Selbstständigkeit

Hallo,

Herr A macht sich zum 1.4 eines Jahres selbstständig. Im Vorfeld der Existenzgründung hatte Herr A aber bereits Betriebsausgaben, z.B. für Beratungsausgaben zur Existenzgründung o.ä. Auf den entsprechenden Rechnungen steht z.B. ein Datum vom Februar.

Frage: Darf A diese als Betriebsausgaben geltend machen, selbst wenn formal die freiberufliche Tätigkeit offiziell erst im April begann?

Gruss Aron

alle kosten die dazu dienen einer selbständigen tätigkeit nachzugehen sind abzugsfähig (wie bücher, beratungen etc.). gründungskosten schimpft sich das :smile:.

OK, danke!