Hallo zusammen,
mal angenommen ein Arbeitgeber kündigt einem Arbeitnehmer fristgerecht aufgrund reduzierter Auftragslage in dem vom AN besetzen Bereich/Abteilung, stellt aber dennoch neu ein, jedoch für eine andere Tätigkeit und nur für 20 Std/Woche. Wäre das rechtens bzw. wird so etwas und wenn, von wem überprüft? Gekündigter AN wäre einverstanden mit der Kündigung und würde auch keine Kündigungsschutzklage anstreben.
Danke
LG wesentliche
Hallo,
mal angenommen ein Arbeitgeber kündigt einem Arbeitnehmer
fristgerecht aufgrund reduzierter Auftragslage in dem vom AN
besetzen Bereich/Abteilung, stellt aber dennoch neu ein,
jedoch für eine andere Tätigkeit und nur für 20 Std/Woche.
Wäre das rechtens
Kann durchaus rechtens sein. Kommt drauf an. Tätigkeit des Entlassenen? Tätigkeit für die jemand eingestellt werden soll?
bzw. wird so etwas und wenn, von wem
überprüft?
Wenn der AN Kündigungsschutzklage erhebt, möglicherweise. Ansonsten wird da nichts geprüft.
Gekündigter AN wäre einverstanden mit der Kündigung
und würde auch keine Kündigungsschutzklage anstreben.
Und warum sollte dann irgendwer irgendwas überprüfen?
MfG
Hallo,
auch noch mal Hallo und vielen Dank für die prompte Antwort!
mal angenommen ein Arbeitgeber kündigt einem Arbeitnehmer
fristgerecht aufgrund reduzierter Auftragslage in dem vom AN
besetzen Bereich/Abteilung, stellt aber dennoch neu ein,
jedoch für eine andere Tätigkeit und nur für 20 Std/Woche.
Wäre das rechtens
Kann durchaus rechtens sein. Kommt drauf an. Tätigkeit des
Entlassenen? Tätigkeit für die jemand eingestellt werden soll?
Entlassener: „Sachbearbeitung Bereich Marktforschung“, neuer AN: Bürohilfe… Telefondienst, Post, Terminierung, Kaffekochen,etc.
Und warum sollte dann irgendwer irgendwas überprüfen?
Vielleicht ein beflissener Arbeitnehmer von der A-Agentur?
MfG
Nö, da prüft niemand etwas es, auch kein fleissiger Mitarbeiter der Agentur, es sei denn sind Massenentlassungen, da dort ein Meldepflicht besteht, da schaut die Agentur schon mal hin.
Warum prüft keiner was ?
Ist der selbe Grundsatz wie im Verwaltungsrecht, vereinfacht gesagt: „Wer nicht willens ist sein Recht durchzusetzen der kann sich auch nicht darauf berufen, dass ihm hierdurch ein Nachteil entsteht.“
Muss der Arbeitgeber einen anderen Job anbieten ?
Das kommt darauf an!!! Des Juristen Lieblingsspruch. Fällt man unter das Kündigungsschutzgesetz (ja ?), auch bei betriebsbedingter Kündigung ist diese die ulima ratio (letzte Möglichkeit). Eine Versetzung ist das mildere Mittel.
Voll- und Teilzeitarbeitplätze sind vergleichbar. Angeboten werden müssen alle Arbeitplätze die vertikal vergleichbar sind. Also gleiche Hierachiestufe oder darunter. Anlernzeit ist im Normalfall kein Argument. Nicht anbieten muss der Arbeitgeber beleidigende Arbeitplätze zum Beispiel, Manager als Pförtner. Zur Sicherheit sollte er dies trotzdem tun.
MFG
viper
Vielen Dank für die Antworten
LG ichbins