Betriebsbed. Kündig., dann Stellenausschreibung?

Ein Arbeitgeber hat fristgerecht zum 31.08. betriebsbedingt gekündigt, der Arbeitnehmer akzeptiert aufgrund offensichtlich schlechter Auftragslage.
Mitte Oktober inseriert der Arbeitgeber nun zur Neubesetzung dieser Stelle und akzeptiert keine Neubewerbung des ehemaligen Arbeitnehmers aus persönlichen Gründen.
Kann die Kündigung wegen offensichtlich falscher Begründung nachträglich angefochten werden? Gibt es eine Frist, in der eine solche Stelle nicht neu besetzt werden darf?

Hi!

Hallo,

die überwiegende Rechtsprechung gibt einen Wiedereinstellungsanspruch, wenn innerhalb der Kündigungsfrist der Kündigungsgrund weggefallen ist (also wenn sich die Auftragslage schon im August gebessert hätte, dass man dann nach der kleinen Schamfrist von einem Monat das Inserat geschaltet hat). Für diesen gilt keine Klagefrist. Manche Gerichte gehen sogar weiter und bejahen auch nach Ablauf der Frist den Wiedereinstellungsanspruch.

Schlechter sieht es wiederum aus, wenn der Mitarbeiter die Kündigung aktiv „akzeptiert“ hat, d.h. einen Abwicklungsvertrag abgeschlossen hat, womöglich noch mit einer Ausgleichsklausel, dass alle Ansprüche (damit auch der auf Wiedereinstellung) erledigt sind.

Das riecht hier deutlich nach Mißbrauch. Ich würde es mit einer Klage versuchen.

Grüße
ek

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