Hallo,
meine Elternzeit ging am 22.12.2010 zu Ende. Meine Firma (insgesamt 8Jahre dort gearbeitet) hat mir am 16.12.2010 die betriebsbedingte Kündigung zugeschickt (zum 30.03.2011), da es für mich keinen Arbeitsplatz mehr gibt. Ich sollte mich Anfang Januar melden, wie wir weiter verfahren. Heute sagte man mir, das die Firma für mich keine freie Stelle hat und auch keine „aus dem Hut“ zaubern kann. Als, nächstes fragte ich wie mein Gehalt für die nächsten drei Monate berechnet würde, Da hiess es: keine Arbeit, also auch kein Geld! Die Firma würde mich dann freistellen, aber ich würde kein Gehalt bekommen? Ist das Rechtens?
Dafür braucht man einen Anwalt und zwar sofort. Und nicht vergessen, unbedingt sofort bei der Arbeitsagentur melden. Egal wie es ausgeht. Sonst droht Sperrzeit.
Viel Glück
Hallo,
Dein Arbeitgeber hat Dir die Kündigung zum 31.03.2011 gegeben. Das ist erst einmal richtig. Er hat auch die 3-Monats-frist eingehalten. Wenn Sie Dir keinen Arbeitsplatz für diese Zeit zuweisen können, müssten Sie Dich ja bis 31.03. freistellen, d. h. aber auch bezahlen. Ich glaube nicht, dass das so geht, keine Arbeit, kein Geld. Vielleicht weiß hier jemand noch weiter, sonst frag einen Anwalt.
HG Circan
Ich denke nicht das das alles rechtens ist.
Du solltest dir schleunigst eine Rechtsberatung mit schwerpunkt Arbeitsrecht suchen, da gibt es auch fristen wo der Anwaltn was machen kann. Die Beratung ist kostenlos!!!